Ulrich Vosgerau auf X: Es kommt die Nachricht, "die Bundestagsfraktionen von SPD und Union" hätten sich auf einen "Termin für die nächste Bundestagswahl geeinigt", und zwar den 23. Februar.
Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang. Denn zunächst müßte der Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellen. Findet er das Vertrauen nicht, so kann er entweder zurücktreten – oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).
Der Bundespräsident muß das dann aber nicht tun! (Unterschied z.B. zum "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen bestimmten Minister zu entlassen, Art. 64 Abs. 1 GG: dem muß der Bundespräsident folgen!). Vielmehr hat der Bundespräsident dann 21 Tage Zeit, zu überlegen, ob er den Bundestag auflösen will.
Der Bundespräsident könnte auch entscheiden, den Bundestag nicht aufzulösen, dann muß der Kanzler eben mit einer Minderheitsregierung weiteramtieren. Oder zurücktreten, dann könnte der BP entweder ihn selbst oder, wenn er partout nicht will, einen der Bundesminister ersuchen, geschäftsführend weiterzuamtieren (Art. 69 Abs. 3 GG).
Daß sich nun – was im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie seinerzeit das "Seuchenkabinett"! – zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen "geeinigt" haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, alles in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht, zeigt, daß sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.
Ulrich Vosgerau auf X: Es kommt die Nachricht, "die Bundestagsfraktionen von SPD und Union" hätten sich auf einen "Termin für die nächste Bundestagswahl geeinigt", und zwar den 23. Februar.
Das ist – vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts – ein grotesker Vorgang. Denn zunächst müßte der Bundeskanzler von sich aus die Vertrauensfrage stellen. Findet er das Vertrauen nicht, so kann er entweder zurücktreten – oder aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, nun den Bundestag aufzulösen (Art. 68 Abs. 1 GG).
Der Bundespräsident muß das dann aber nicht tun! (Unterschied z.B. zum "Vorschlag" des Bundeskanzlers, einen bestimmten Minister zu entlassen, Art. 64 Abs. 1 GG: dem muß der Bundespräsident folgen!). Vielmehr hat der Bundespräsident dann 21 Tage Zeit, zu überlegen, ob er den Bundestag auflösen will.
Der Bundespräsident könnte auch entscheiden, den Bundestag nicht aufzulösen, dann muß der Kanzler eben mit einer Minderheitsregierung weiteramtieren. Oder zurücktreten, dann könnte der BP entweder ihn selbst oder, wenn er partout nicht will, einen der Bundesminister ersuchen, geschäftsführend weiterzuamtieren (Art. 69 Abs. 3 GG).
Daß sich nun – was im Grundgesetz ebenso wenig vorgesehen ist wie seinerzeit das "Seuchenkabinett"! – zwei Bundestagsfraktionen auf die faktische Selbstauflösung des Bundestages (die es im GG gerade nicht gibt!) und Neuwahlen "geeinigt" haben, und der Bundespräsident hierbei offenbar mitspielt, alles in völligem Gegensatz zum Verfassungsrecht, zeigt, daß sich das Verfassungsrecht offenbar in Auflösung befindet.
The last couple days have exemplified that uncertainty. On Thursday, news emerged that talks in Turkey between the Russia and Ukraine yielded no positive result. But on Friday, Reuters reported that Russian President Vladimir Putin said there had been some “positive shifts” in talks between the two sides. Telegram has gained a reputation as the “secure” communications app in the post-Soviet states, but whenever you make choices about your digital security, it’s important to start by asking yourself, “What exactly am I securing? And who am I securing it from?” These questions should inform your decisions about whether you are using the right tool or platform for your digital security needs. Telegram is certainly not the most secure messaging app on the market right now. Its security model requires users to place a great deal of trust in Telegram’s ability to protect user data. For some users, this may be good enough for now. For others, it may be wiser to move to a different platform for certain kinds of high-risk communications. Telegram does offer end-to-end encrypted communications through Secret Chats, but this is not the default setting. Standard conversations use the MTProto method, enabling server-client encryption but with them stored on the server for ease-of-access. This makes using Telegram across multiple devices simple, but also means that the regular Telegram chats you’re having with folks are not as secure as you may believe. Telegram has become more interventionist over time, and has steadily increased its efforts to shut down these accounts. But this has also meant that the company has also engaged with lawmakers more generally, although it maintains that it doesn’t do so willingly. For instance, in September 2021, Telegram reportedly blocked a chat bot in support of (Putin critic) Alexei Navalny during Russia’s most recent parliamentary elections. Pavel Durov was quoted at the time saying that the company was obliged to follow a “legitimate” law of the land. He added that as Apple and Google both follow the law, to violate it would give both platforms a reason to boot the messenger from its stores. The Securities and Exchange Board of India (Sebi) had carried out a similar exercise in 2017 in a matter related to circulation of messages through WhatsApp.
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