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Heute habe ich ein Jubiläum: Zum 10. Mal wurde im Landtag meine Immunität aufgehoben. Wie immer handelt es sich dabei um die politische Kriminalisierung einer Meinungsäußerung. Eigentlich kann man sich diese Prozedur auch sparen, das wird in meinem Fall einfach so durchgewunken. Gibt es bei so etwas eigentlich eine Bonuskarte? Das Schmierentheater ist an sich selbstentlarvend und hat damit ganz nebenbei ein neues »Gütesiegel« geschaffen: Anhand der Verfolgungsmaßnahmen kann man inzwischen die authentische Opposition sicher von der inszenierten unterscheiden.

Worum geht es? Vielleicht erinnern Sie sich: Am 18.10.2022 geschah in Ludwigshafen-Oggersheim eine fürchterliche Bluttat, begangen durch einen somalischen Asyleinwanderer, der dafür nicht verurteilt, sondern in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Zwei junge Männer, 20 und 35 Jahre alt, wurden die zufälligen Opfer einer absolut brutalen Machetenattacke, ein weiteres Opfer wurde schwer verletzt.

Aus dem erkennbar sarkastischen Kommentar, der das Kartellmedien-Narrativ der so genannten »Einzelfälle« aufgreift, versucht man den Vorwurf der »Volksverhetzung« zu konstruieren. In dem Beitrag wurde unter anderem erwähnt, daß es offensichtlich unter den Asyleinwanderern auch solche gibt, denen das Leben von »Ungläubigen« wenig bis gar nichts wert ist. Man kann darüber streiten, ob es religiös motivierten Haß gegen Ungläubige tatsächlich gibt, aber diese Meinung zu äußern, die sich auf zahlreiche Beobachtungen in der Realität stützt, muß erlaubt sein.

Der Volksverhetzungsparagraph wurde ursprünglich geschaffen, um Aufrufe zur Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsteile zu ahnden. Der Gewaltaufruf war entscheidend für diesen Straftatbestand. Inzwischen wird der § 130 StGB immer mehr ausgeweitet, um damit jegliche Kritik an bestimmten Gruppen und Politikansätzen der Regierung zu unterbinden.

Nach den absurden Prozessen in Halle habe ich nur noch wenig Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung. Offenkundig hat sich die deutsche Justiz in beträchtlichen Teilen dem noch herrschenden Zeitgeist ergeben. Dabei ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut und nicht umsonst im Grundgesetz verankert: Oppositionsarbeit ist ohne Meinungsfreiheit nicht möglich und Demokratie ohne Opposition nicht denkbar. Wie viel ist im Jahr 2024 noch von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit übrig?

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Heute habe ich ein Jubiläum: Zum 10. Mal wurde im Landtag meine Immunität aufgehoben. Wie immer handelt es sich dabei um die politische Kriminalisierung einer Meinungsäußerung. Eigentlich kann man sich diese Prozedur auch sparen, das wird in meinem Fall einfach so durchgewunken. Gibt es bei so etwas eigentlich eine Bonuskarte? Das Schmierentheater ist an sich selbstentlarvend und hat damit ganz nebenbei ein neues »Gütesiegel« geschaffen: Anhand der Verfolgungsmaßnahmen kann man inzwischen die authentische Opposition sicher von der inszenierten unterscheiden.

Worum geht es? Vielleicht erinnern Sie sich: Am 18.10.2022 geschah in Ludwigshafen-Oggersheim eine fürchterliche Bluttat, begangen durch einen somalischen Asyleinwanderer, der dafür nicht verurteilt, sondern in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Zwei junge Männer, 20 und 35 Jahre alt, wurden die zufälligen Opfer einer absolut brutalen Machetenattacke, ein weiteres Opfer wurde schwer verletzt.

Aus dem erkennbar sarkastischen Kommentar, der das Kartellmedien-Narrativ der so genannten »Einzelfälle« aufgreift, versucht man den Vorwurf der »Volksverhetzung« zu konstruieren. In dem Beitrag wurde unter anderem erwähnt, daß es offensichtlich unter den Asyleinwanderern auch solche gibt, denen das Leben von »Ungläubigen« wenig bis gar nichts wert ist. Man kann darüber streiten, ob es religiös motivierten Haß gegen Ungläubige tatsächlich gibt, aber diese Meinung zu äußern, die sich auf zahlreiche Beobachtungen in der Realität stützt, muß erlaubt sein.

Der Volksverhetzungsparagraph wurde ursprünglich geschaffen, um Aufrufe zur Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsteile zu ahnden. Der Gewaltaufruf war entscheidend für diesen Straftatbestand. Inzwischen wird der § 130 StGB immer mehr ausgeweitet, um damit jegliche Kritik an bestimmten Gruppen und Politikansätzen der Regierung zu unterbinden.

Nach den absurden Prozessen in Halle habe ich nur noch wenig Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung. Offenkundig hat sich die deutsche Justiz in beträchtlichen Teilen dem noch herrschenden Zeitgeist ergeben. Dabei ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut und nicht umsonst im Grundgesetz verankert: Oppositionsarbeit ist ohne Meinungsfreiheit nicht möglich und Demokratie ohne Opposition nicht denkbar. Wie viel ist im Jahr 2024 noch von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit übrig?

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BY Björn Höcke


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Telegram | DID YOU KNOW?

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The War on Fakes channel has repeatedly attempted to push conspiracies that footage from Ukraine is somehow being falsified. One post on the channel from February 24 claimed without evidence that a widely viewed photo of a Ukrainian woman injured in an airstrike in the city of Chuhuiv was doctored and that the woman was seen in a different photo days later without injuries. The post, which has over 600,000 views, also baselessly claimed that the woman's blood was actually makeup or grape juice. He floated the idea of restricting the use of Telegram in Ukraine and Russia, a suggestion that was met with fierce opposition from users. Shortly after, Durov backed off the idea. Asked about its stance on disinformation, Telegram spokesperson Remi Vaughn told AFP: "As noted by our CEO, the sheer volume of information being shared on channels makes it extremely difficult to verify, so it's important that users double-check what they read." In this regard, Sebi collaborated with the Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) to reduce the vulnerability of the securities market to manipulation through misuse of mass communication medium like bulk SMS. At the start of 2018, the company attempted to launch an Initial Coin Offering (ICO) which would enable it to enable payments (and earn the cash that comes from doing so). The initial signals were promising, especially given Telegram’s user base is already fairly crypto-savvy. It raised an initial tranche of cash – worth more than a billion dollars – to help develop the coin before opening sales to the public. Unfortunately, third-party sales of coins bought in those initial fundraising rounds raised the ire of the SEC, which brought the hammer down on the whole operation. In 2020, officials ordered Telegram to pay a fine of $18.5 million and hand back much of the cash that it had raised.
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