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Das Verfahren gegen Reiner Fuellmich wird ausgeweitet.

Ehemaliger Rechtsanwalt aus Göttingen wegen 16 weiterer Straftaten der Untreue vor Gericht - Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig sieht hinreichenden Tatverdacht auch hinsichtlich 16 weiterer Untreuevorwürfe

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 6. November 2024

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 17. November 2023 gegen den Angeklagten, einen 66-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt aus Göttingen, Anklage wegen Untreue – begangen im besonders schweren Fall – in 18 Fällen zum Landgericht Göttingen erhoben. Alle Taten stehen im Zusammenhang mit der „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“, einer Gesellschaft, deren Gelder er als Geschäftsführer veruntreut haben soll.

Mit Beschluss vom 3. Januar 2024 hat die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen die Anklage hinsichtlich zwei der vorgeworfenen Taten zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und mit der Hauptverhandlung am 31. Januar 2024 begonnen (5 KLs 18/23).

Gleichzeitig hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der 16 weiteren Vorwürfe abgelehnt.

Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nun Erfolg. Der Strafsenat hat mit Beschluss vom 5. November 2024 entschieden, dass derzeit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue in 16 weiteren Fällen jeweils hinreichend wahrscheinlich sei. Abweichend von der Bewertung des Landgerichts bestehe kein Anlass zur Annahme, der Angeklagte sei befugt gewesen, sich Gelder der Gesellschaft auszuzahlen.

Der Senat hat die Anklage daher zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, das nunmehr ebenfalls vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen zu verhandeln sein wird (5 KLs 3/24).

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.


Quelle



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Das Verfahren gegen Reiner Fuellmich wird ausgeweitet.

Ehemaliger Rechtsanwalt aus Göttingen wegen 16 weiterer Straftaten der Untreue vor Gericht - Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig sieht hinreichenden Tatverdacht auch hinsichtlich 16 weiterer Untreuevorwürfe

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 6. November 2024

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 17. November 2023 gegen den Angeklagten, einen 66-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt aus Göttingen, Anklage wegen Untreue – begangen im besonders schweren Fall – in 18 Fällen zum Landgericht Göttingen erhoben. Alle Taten stehen im Zusammenhang mit der „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“, einer Gesellschaft, deren Gelder er als Geschäftsführer veruntreut haben soll.

Mit Beschluss vom 3. Januar 2024 hat die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen die Anklage hinsichtlich zwei der vorgeworfenen Taten zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und mit der Hauptverhandlung am 31. Januar 2024 begonnen (5 KLs 18/23).

Gleichzeitig hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der 16 weiteren Vorwürfe abgelehnt.

Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nun Erfolg. Der Strafsenat hat mit Beschluss vom 5. November 2024 entschieden, dass derzeit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue in 16 weiteren Fällen jeweils hinreichend wahrscheinlich sei. Abweichend von der Bewertung des Landgerichts bestehe kein Anlass zur Annahme, der Angeklagte sei befugt gewesen, sich Gelder der Gesellschaft auszuzahlen.

Der Senat hat die Anklage daher zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, das nunmehr ebenfalls vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen zu verhandeln sein wird (5 KLs 3/24).

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.


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Messages are not fully encrypted by default. That means the company could, in theory, access the content of the messages, or be forced to hand over the data at the request of a government. In 2018, Russia banned Telegram although it reversed the prohibition two years later. The news also helped traders look past another report showing decades-high inflation and shake off some of the volatility from recent sessions. The Bureau of Labor Statistics' February Consumer Price Index (CPI) this week showed another surge in prices even before Russia escalated its attacks in Ukraine. The headline CPI — soaring 7.9% over last year — underscored the sticky inflationary pressures reverberating across the U.S. economy, with everything from groceries to rents and airline fares getting more expensive for everyday consumers. In December 2021, Sebi officials had conducted a search and seizure operation at the premises of certain persons carrying out similar manipulative activities through Telegram channels. "We as Ukrainians believe that the truth is on our side, whether it's truth that you're proclaiming about the war and everything else, why would you want to hide it?," he said.
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