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đŸ’„Die Angst der MĂ€chtigenđŸ’„

Heute wurden gleich drei Klagen der Querdenkenbewegung am Verwaltungsgericht Berlin in Bezug auf die Querdenken-Großdemonstrationen im August 2020 zurĂŒckgewiesen. Mit völlig absurden - und gefĂ€hrlichen- BegrĂŒndungen. Das Verwaltungsgericht Berlin bleibt bei dem rechtsstaatsunwĂŒrdigen Argument, dass eine Staatsmacht in einer vermeintlichen Ausnahmesituation machen darf, was sie will. Einen Rechtsschutz dagegen gibt es nicht und braucht es auch nicht - aus Sicht der Richterinnen und Richter. Das Berliner Verwaltungsgericht hat als Leitbild den unterwĂŒrfigen Untertan, der von einer allwissenden Staatsmacht "weise" gefĂŒhrt wird.

Die UrteilsverkĂŒndung- des bereits vorher vorformulierten Urteils - war so unertrĂ€glich, dass niemand sie sich bis zum Ende anhören wollte.

Hier ein paar Highlights:

Die Maskenpflicht bei einer Demo sei erforderlich gewesen, weil es damals noch keine Impfung gab.

Die wissenschaftlichen RKI-Erkenntnisse aus den geleakten Protokollen waren im Jahr 2020 so geheim, dass es der Polizei unmöglich war, diese damals direkt beim RKI zu erfragen.

Polizisten können ohne Messung AbstÀnde richtig einschÀtzen, ohne Blick auf IdentitÀtsdokumente Menschen ansehen, ob sie zu einem gemeinsamen Haushalt gehören und ohne Stichproben einschÀtzen, ob jemand von der Maskenpflicht befreit ist.

Kurz:
Wenn Politik und Versammlungsbehörden eine Versammlung auflösen oder verbieten wollen, dann brauchen sie dies nur auszusprechen. Tatsachen und Fakten sind nicht erforderlich.

Der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts schien von dem Konzept Grundgesetz und Abwehrrechte auch nicht wirklich ĂŒberzeugt zu sein. Jedenfalls hat er eine grundrechtskonforme Auslegung der Berliner Coronaverordnung als nicht erforderlich angesehen.

Ich bin nach dem Verfahren von mehreren Prozessbeobachtern angesprochen worden, ob ich noch an den Rechtsstaat glauben wĂŒrde.

Dazu kann ich sagen: Von dem Konzept eines Rechtsstaats bin ich ĂŒberzeugt. Von der Art, wie die Justiz in Deutschland immer mehr zur Hilfsbehörde politischer Narrative wird, bin ich erschrocken. Das ist aber auch kein Rechtsstaat.

Die WillfĂ€hrigkeit der Justiz, politische Entscheidungen zu treffen, tritt mit dem Anwachsen von Erkenntnissen ĂŒber politische Fehler immer deutlicher hervor.

Wenn ich den durchaus neutralen Bericht im Tagesspiegel lese, darf ich die leise Hoffnung hegen, dass auch diejenigen, die Querdenken gegenĂŒber kritisch eingestellt sind, inzwischen erkennen, dass die als befremdlich empfundene Meinung anderer weniger gefĂ€hrlich ist als ein ĂŒbergriffiger Staat mit willfĂ€hriger Justiz:

https://archive.is/ZDalI

Die Aufarbeitung findet (aktuell) nicht vor Gerichten statt. Es braucht zunÀchst einen politischen Wandel.

Mein Kanal:

www.group-telegram.com/RA_LUDWIG



group-telegram.com/QUERDENKEN_711/6382
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Heute wurden gleich drei Klagen der Querdenkenbewegung am Verwaltungsgericht Berlin in Bezug auf die Querdenken-Großdemonstrationen im August 2020 zurĂŒckgewiesen. Mit völlig absurden - und gefĂ€hrlichen- BegrĂŒndungen. Das Verwaltungsgericht Berlin bleibt bei dem rechtsstaatsunwĂŒrdigen Argument, dass eine Staatsmacht in einer vermeintlichen Ausnahmesituation machen darf, was sie will. Einen Rechtsschutz dagegen gibt es nicht und braucht es auch nicht - aus Sicht der Richterinnen und Richter. Das Berliner Verwaltungsgericht hat als Leitbild den unterwĂŒrfigen Untertan, der von einer allwissenden Staatsmacht "weise" gefĂŒhrt wird.

Die UrteilsverkĂŒndung- des bereits vorher vorformulierten Urteils - war so unertrĂ€glich, dass niemand sie sich bis zum Ende anhören wollte.

Hier ein paar Highlights:

Die Maskenpflicht bei einer Demo sei erforderlich gewesen, weil es damals noch keine Impfung gab.

Die wissenschaftlichen RKI-Erkenntnisse aus den geleakten Protokollen waren im Jahr 2020 so geheim, dass es der Polizei unmöglich war, diese damals direkt beim RKI zu erfragen.

Polizisten können ohne Messung AbstÀnde richtig einschÀtzen, ohne Blick auf IdentitÀtsdokumente Menschen ansehen, ob sie zu einem gemeinsamen Haushalt gehören und ohne Stichproben einschÀtzen, ob jemand von der Maskenpflicht befreit ist.

Kurz:
Wenn Politik und Versammlungsbehörden eine Versammlung auflösen oder verbieten wollen, dann brauchen sie dies nur auszusprechen. Tatsachen und Fakten sind nicht erforderlich.

Der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts schien von dem Konzept Grundgesetz und Abwehrrechte auch nicht wirklich ĂŒberzeugt zu sein. Jedenfalls hat er eine grundrechtskonforme Auslegung der Berliner Coronaverordnung als nicht erforderlich angesehen.

Ich bin nach dem Verfahren von mehreren Prozessbeobachtern angesprochen worden, ob ich noch an den Rechtsstaat glauben wĂŒrde.

Dazu kann ich sagen: Von dem Konzept eines Rechtsstaats bin ich ĂŒberzeugt. Von der Art, wie die Justiz in Deutschland immer mehr zur Hilfsbehörde politischer Narrative wird, bin ich erschrocken. Das ist aber auch kein Rechtsstaat.

Die WillfĂ€hrigkeit der Justiz, politische Entscheidungen zu treffen, tritt mit dem Anwachsen von Erkenntnissen ĂŒber politische Fehler immer deutlicher hervor.

Wenn ich den durchaus neutralen Bericht im Tagesspiegel lese, darf ich die leise Hoffnung hegen, dass auch diejenigen, die Querdenken gegenĂŒber kritisch eingestellt sind, inzwischen erkennen, dass die als befremdlich empfundene Meinung anderer weniger gefĂ€hrlich ist als ein ĂŒbergriffiger Staat mit willfĂ€hriger Justiz:

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The picture was mixed overseas. Hong Kong’s Hang Seng Index fell 1.6%, under pressure from U.S. regulatory scrutiny on New York-listed Chinese companies. Stocks were more buoyant in Europe, where Frankfurt’s DAX surged 1.4%. At the start of 2018, the company attempted to launch an Initial Coin Offering (ICO) which would enable it to enable payments (and earn the cash that comes from doing so). The initial signals were promising, especially given Telegram’s user base is already fairly crypto-savvy. It raised an initial tranche of cash – worth more than a billion dollars – to help develop the coin before opening sales to the public. Unfortunately, third-party sales of coins bought in those initial fundraising rounds raised the ire of the SEC, which brought the hammer down on the whole operation. In 2020, officials ordered Telegram to pay a fine of $18.5 million and hand back much of the cash that it had raised. These entities are reportedly operating nine Telegram channels with more than five million subscribers to whom they were making recommendations on selected listed scrips. Such recommendations induced the investors to deal in the said scrips, thereby creating artificial volume and price rise. A Russian Telegram channel with over 700,000 followers is spreading disinformation about Russia's invasion of Ukraine under the guise of providing "objective information" and fact-checking fake news. Its influence extends beyond the platform, with major Russian publications, government officials, and journalists citing the page's posts. The news also helped traders look past another report showing decades-high inflation and shake off some of the volatility from recent sessions. The Bureau of Labor Statistics' February Consumer Price Index (CPI) this week showed another surge in prices even before Russia escalated its attacks in Ukraine. The headline CPI — soaring 7.9% over last year — underscored the sticky inflationary pressures reverberating across the U.S. economy, with everything from groceries to rents and airline fares getting more expensive for everyday consumers.
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