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Lars Hünich Der Bunte Pullunder | Telegram Webview: larshuenich/3022 -
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Prof. Stefan Homburg:
"Was geschah in Thüringen?
Laut Geschäftsordnung sollten Präsident und Vizepräsidenten gewählt werden.
CDU, "Bündnis Sahra Wagenknecht" und die "Linke" haben das verhindert.

Häufig gestellte Fragen:
1. Kann die Geschäftsordnung geändert werden, bevor das Präsidium gewählt ist? Nein, da der in § 1 normierte Ablauf eindeutig ist: Erst wird das Präsidium gewählt, danach können Gesetze, Geschäftsordnung usw. beschlossen werden.
2. Dürfen andere Fraktionen vorab Anträge zur Geschäftsordnung stellen? Durchaus, diese dürfen sich gemäß § 31 Abs. 3 aber nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung oder den Geschäftsplan beziehen, nicht auf Änderungen der Geschäftsordnung selbst.
3. Dürfen Fraktionen aus dem Präsidium herausgehalten werden? Nein, weil § 2 Abs. 2 vorschreibt, das jede Fraktion mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sein muss. In diesem Punkt ist Thüringen vorbildlich. In Ländern wie Niedersachsen versorgen sich mache Fraktionen mit mehreren Präsidiumsposten, während andere Fraktionen gar keine erhalten.

Warum wollte die „Nationale Front” aus Union und Roten die Geschäftsordnung unbedingt vor der Wahl des Landtagspräsidenten ändern? Weil sie offenbar befürchteten, dass einige in ihren Reihen bei geheimer Wahl an demokratischen Traditionen festhalten.

Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat heute eine Raubtier-Demokratie gestützt, bei der sich die Mehrheit alles nimmt und die Minderheit unterdrückt. Das könnte böse ins Auge gehen, wenn sich die Mehrheit ändert.

Ich unterstütze die demokratische Tradition, die auf Interessenausgleich und Kompromiss abzielt!"



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"Was geschah in Thüringen?
Laut Geschäftsordnung sollten Präsident und Vizepräsidenten gewählt werden.
CDU, "Bündnis Sahra Wagenknecht" und die "Linke" haben das verhindert.

Häufig gestellte Fragen:
1. Kann die Geschäftsordnung geändert werden, bevor das Präsidium gewählt ist? Nein, da der in § 1 normierte Ablauf eindeutig ist: Erst wird das Präsidium gewählt, danach können Gesetze, Geschäftsordnung usw. beschlossen werden.
2. Dürfen andere Fraktionen vorab Anträge zur Geschäftsordnung stellen? Durchaus, diese dürfen sich gemäß § 31 Abs. 3 aber nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung oder den Geschäftsplan beziehen, nicht auf Änderungen der Geschäftsordnung selbst.
3. Dürfen Fraktionen aus dem Präsidium herausgehalten werden? Nein, weil § 2 Abs. 2 vorschreibt, das jede Fraktion mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sein muss. In diesem Punkt ist Thüringen vorbildlich. In Ländern wie Niedersachsen versorgen sich mache Fraktionen mit mehreren Präsidiumsposten, während andere Fraktionen gar keine erhalten.

Warum wollte die „Nationale Front” aus Union und Roten die Geschäftsordnung unbedingt vor der Wahl des Landtagspräsidenten ändern? Weil sie offenbar befürchteten, dass einige in ihren Reihen bei geheimer Wahl an demokratischen Traditionen festhalten.

Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat heute eine Raubtier-Demokratie gestützt, bei der sich die Mehrheit alles nimmt und die Minderheit unterdrückt. Das könnte böse ins Auge gehen, wenn sich die Mehrheit ändert.

Ich unterstütze die demokratische Tradition, die auf Interessenausgleich und Kompromiss abzielt!"

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