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Opposition in Demokratie unerwünscht: Abgeordnete bringen Antrag für AfD-Verbotsverfahren in Bundestag ein🔥

Der Bundestag wird demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, mit dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll. Das berichtet die Springerzeitung Welt. Der Antrag wird demnach von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen. Die Vorlage sei seit Monaten vorbereitet und am vergangenen Freitag fertiggestellt worden.

Für die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Antrags sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden, die Rede ist von mindestens zehn Abgeordneten pro Fraktion. In dem Antrag heißt es laut Welt: "Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist." Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werde.

Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes vor, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festschreibt – und eigentlich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat darstellt.

Genannt wird in diesem Zusammenhang die angebliche Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Die Forderung beziehe sich offenbar auch auf legal in Deutschland lebende Migranten, worin die Antragsteller bizarrerweise einen Verstoß gegen den genannten Artikel sehen. Auch zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werden als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten dargestellt.

Einer der Verfasser der Initiative ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der schon seit Jahren ein Verbot der AfD fordert. Der Bundestag soll sich in der nächsten oder übernächsten Woche erstmals mit dem Antrag befassen. Dann wird im Ältestenrat und im Präsidium des Parlaments entschieden, ob er zuerst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll. Für den Beschluss des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Kommt diese zustande, muss ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Dann muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist.

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Der Bundestag wird demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, mit dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll. Das berichtet die Springerzeitung Welt. Der Antrag wird demnach von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen. Die Vorlage sei seit Monaten vorbereitet und am vergangenen Freitag fertiggestellt worden.

Für die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Antrags sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden, die Rede ist von mindestens zehn Abgeordneten pro Fraktion. In dem Antrag heißt es laut Welt: "Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist." Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werde.

Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes vor, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festschreibt – und eigentlich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat darstellt.

Genannt wird in diesem Zusammenhang die angebliche Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Die Forderung beziehe sich offenbar auch auf legal in Deutschland lebende Migranten, worin die Antragsteller bizarrerweise einen Verstoß gegen den genannten Artikel sehen. Auch zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werden als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten dargestellt.

Einer der Verfasser der Initiative ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der schon seit Jahren ein Verbot der AfD fordert. Der Bundestag soll sich in der nächsten oder übernächsten Woche erstmals mit dem Antrag befassen. Dann wird im Ältestenrat und im Präsidium des Parlaments entschieden, ob er zuerst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll. Für den Beschluss des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Kommt diese zustande, muss ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Dann muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist.

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The War on Fakes channel has repeatedly attempted to push conspiracies that footage from Ukraine is somehow being falsified. One post on the channel from February 24 claimed without evidence that a widely viewed photo of a Ukrainian woman injured in an airstrike in the city of Chuhuiv was doctored and that the woman was seen in a different photo days later without injuries. The post, which has over 600,000 views, also baselessly claimed that the woman's blood was actually makeup or grape juice. "This time we received the coordinates of enemy vehicles marked 'V' in Kyiv region," it added. Telegram has gained a reputation as the “secure” communications app in the post-Soviet states, but whenever you make choices about your digital security, it’s important to start by asking yourself, “What exactly am I securing? And who am I securing it from?” These questions should inform your decisions about whether you are using the right tool or platform for your digital security needs. Telegram is certainly not the most secure messaging app on the market right now. Its security model requires users to place a great deal of trust in Telegram’s ability to protect user data. For some users, this may be good enough for now. For others, it may be wiser to move to a different platform for certain kinds of high-risk communications. Lastly, the web previews of t.me links have been given a new look, adding chat backgrounds and design elements from the fully-features Telegram Web client. DFR Lab sent the image through Microsoft Azure's Face Verification program and found that it was "highly unlikely" that the person in the second photo was the same as the first woman. The fact-checker Logically AI also found the claim to be false. The woman, Olena Kurilo, was also captured in a video after the airstrike and shown to have the injuries.
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