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ThĂŒringer Verfassungsgerichtshof: Ănderung der GeschĂ€ftsordnung vor Wahl des LandtagsprĂ€sidenten ist zulĂ€ssig
Der Eklat im ThĂŒringer Landtag, der durch den Antrag von CDU und BSW zur Ănderung der GeschĂ€ftsordnung bereits vor der Wahl des LandtagsprĂ€sidenten entstand, wurde nun vom weisungsabhĂ€ngigen Verfassungsgerichtshof ThĂŒringen entschieden:
Per einstweiliger Anordnung muss der LandtagsprĂ€sident nun durch Aufruf aller Mitglieder zuerst die BeschlussfĂ€higkeit feststellen, welche dann entgegen der bisherigen Regelung ihre VorschlĂ€ge fĂŒr den LandtagsprĂ€sidenten prĂ€sentieren, bevor es dann nach Feststellung der BeschlussfĂ€higkeit zur Abstimmung des Vorschlags des neuen LandtagsprĂ€sidenten kommt. Die aktuell gĂŒltige GeschĂ€ftsordnung, dass im ersten Durchgang der AltersprĂ€sident einen Vorschlag macht, steht dem entgegen, ist aber somit jetzt mit dieser einstweiligen Anordnung ausgehebelt.
So also geht Demokratie im Pipi-Langstrumpf-Bundesland ThĂŒringen, wo Wahlen zurĂŒckgenommen werden, weil die Ergenisse nicht gefallen, oder als Partei auftretende Clubgesellschaften das ZĂŒnglein an der Waage spielen, um die Ziele politischer Minderheiten durchzusetzen: Per einstweiliger Anordnung macht die CDU mithilfe des BSW sich die Welt, widdewidde wie sie ihr gefĂ€llt...
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BY BrandenburgTV đ„
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