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1.9.2024 – 460. Abend der Gebetsinitiative für unseren Staat – unser Volk und Vaterland – zum Heil der Menschen und zur Ehre Gottes, unseres himmlischen Vaters


Liebe Mitbeter,

bibeltreue Christen hat in diesen Tagen erneut besonders das absurde Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel bewegt. Für Worte, die unglücklich gewählt waren, wofür er sich mehrfach und mit Nachdruck schon vor langem entschuldigt hatte, die aber nicht von fernster Ferne etwas mit „Volksverhetzung“ zu tun hatten, war er nun vier Jahre lang von Gericht zu Gericht geschleift worden.

Der Ausgang ist meines Erachtens so quer wie das ganze Verfahren. Es kam eine offenbar von Olaf Latzel selbst angestrebte Einstellung des Verfahrens zustande gegen Zahlung einer Geldauflage nach §153 StPO. Diese Verfahrenseinstellung, der nun auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat, setzt soweit ich sehe voraus, daß „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“ (so Satz 1 §153 StPO).

Das alles wäre also schon 2022 oder auch von Anfang an 2020 möglich gewesen. Schon spätestens 2022 strebte die Verteidigung von Olaf Latzel eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. Damals verweigerte Staatsanwältin Melina Lutz dies mit der Behauptung: Das öffentliche Interesse liege auf der Hand (https://www.katholisch.de/artikel/34208-bremer-pastor-latzel-weist-vorwurf-der-volksverhetzung-zurueck). Nun bestand das öffentliche Interesse offensichtlich nicht mehr – wie das?! Wie kann sich ein penetrant behauptetes öffentliches Interesse, das erheblichen Aufwand an Geld und Zeit auch für die Gerichte verursachte, quasi über Nacht in Luft auflösen?

Mit dem jetzigen Ausgang, der nach Zahlung seiner Geldauflage rechtskräftig wird, muß Olaf Latzel allerdings auch eine mächtig dicke Kröte schlucken. …

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Liebe Mitbeter,

bibeltreue Christen hat in diesen Tagen erneut besonders das absurde Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel bewegt. Für Worte, die unglücklich gewählt waren, wofür er sich mehrfach und mit Nachdruck schon vor langem entschuldigt hatte, die aber nicht von fernster Ferne etwas mit „Volksverhetzung“ zu tun hatten, war er nun vier Jahre lang von Gericht zu Gericht geschleift worden.

Der Ausgang ist meines Erachtens so quer wie das ganze Verfahren. Es kam eine offenbar von Olaf Latzel selbst angestrebte Einstellung des Verfahrens zustande gegen Zahlung einer Geldauflage nach §153 StPO. Diese Verfahrenseinstellung, der nun auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat, setzt soweit ich sehe voraus, daß „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“ (so Satz 1 §153 StPO).

Das alles wäre also schon 2022 oder auch von Anfang an 2020 möglich gewesen. Schon spätestens 2022 strebte die Verteidigung von Olaf Latzel eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. Damals verweigerte Staatsanwältin Melina Lutz dies mit der Behauptung: Das öffentliche Interesse liege auf der Hand (https://www.katholisch.de/artikel/34208-bremer-pastor-latzel-weist-vorwurf-der-volksverhetzung-zurueck). Nun bestand das öffentliche Interesse offensichtlich nicht mehr – wie das?! Wie kann sich ein penetrant behauptetes öffentliches Interesse, das erheblichen Aufwand an Geld und Zeit auch für die Gerichte verursachte, quasi über Nacht in Luft auflösen?

Mit dem jetzigen Ausgang, der nach Zahlung seiner Geldauflage rechtskräftig wird, muß Olaf Latzel allerdings auch eine mächtig dicke Kröte schlucken. …

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