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Ignoratio elenchi (Unkenntnis der Streitfrage, „Thema verfehlt“): Man liefert einen nicht zur Behauptung passenden Beweis (Bsp. „Die Lehre der Sekte XY ist wahr: Denn viele ihr Beigetretene sehen nun einen neuen Sinn in ihrem Leben“).
13. Appelle an Emotionen, z.B. argumentum ad baculum (baculum=Ohrfeige) („es kann nicht Ihr Ernst sein, dass ...“) oder argumentum ad misericordiam (Mitleids-Appell): „Man muss X wenigstens darin Recht geben, dass ....“
14. Argumentum ad ignorantiam (Berufung auf Unwissenheit). Eine These wird für falsch erklärt mit der Begründung, dass für sie kein Beweis vorliegt, z.B. „es gibt keine Außerirdischen, denn niemand hat sie gesehen“. Dagegen gilt: „the absence of evidence is not evidence of ab- sence“. Dieser Fehlschluss heißt auch a nescire ad non esse (vom Nichtwissen auf das Nichtsein). Verwandt ist der verifikationalistische (oder positivistische) Fehlschluss aus der Nichtwahrnehmbarkeit/Nichtmessbarkeit auf Nichtexistenz und das Argumentum ex silentio (aus dem Schweigen): aus der Nichterwähnung von X in historischen Quellen schließt man, dass X nicht geschehen ist, oder aus der Nichter - wähnung einer Schrift A in einer Schrift B, dass der Autor von B die Schrift A nicht kannte und/oder A erst nach B's Tod verfasst wurde.
15. Genetischer Fehlschluss: Eine These wird nicht aufgrund inhaltlicher Kriterien, sondern wegen ihrer Herkunft oder mit Blick auf ihre Vertreter und Gegner gerechtfertigt oder verworfen. Es gibt mehrere Unterarten:
a.-Argumentum ad hominem: Eine These wird durch Diskreditierung ihres Vertreters bestritten (P behauptet X, P ist aber unglaubwürdig, weil inkompetent oder böswillig, also ist X falsch).
b. Argumentum ad verecundiam (falsches Autoritätsargument): Man beweist eine These damit, dass eine irrtumsfähige Autorität sie vertritt. c. Argumenten ad populum: Berufung auf allgemeine Anerkennung („Heute behauptet niemand mehr, ...“)
d. Tu quoque – Argument (Retorsion): Dem Gegner wird gezeigt, dass sein Vorwurf auch auf ihn selbst zutrifft.
Bemerkung: Die Schlüsse 14 und 15 sind nur falsch, wenn die Schlussfolgerung als sicher und nicht bloß als wahrscheinlich oder relativ glaubwürdig hingestellt wird. – Es gibt auch Schlüsse, deren Korrektheit umstritten is, z.B. der Schluss vom Denken auf das Sein (gilt oder gilt nicht: „X ist nicht denkbar/vorstellbar => X kann nicht sein“

https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/LogikScript.pdf



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Ignoratio elenchi (Unkenntnis der Streitfrage, „Thema verfehlt“): Man liefert einen nicht zur Behauptung passenden Beweis (Bsp. „Die Lehre der Sekte XY ist wahr: Denn viele ihr Beigetretene sehen nun einen neuen Sinn in ihrem Leben“).
13. Appelle an Emotionen, z.B. argumentum ad baculum (baculum=Ohrfeige) („es kann nicht Ihr Ernst sein, dass ...“) oder argumentum ad misericordiam (Mitleids-Appell): „Man muss X wenigstens darin Recht geben, dass ....“
14. Argumentum ad ignorantiam (Berufung auf Unwissenheit). Eine These wird für falsch erklärt mit der Begründung, dass für sie kein Beweis vorliegt, z.B. „es gibt keine Außerirdischen, denn niemand hat sie gesehen“. Dagegen gilt: „the absence of evidence is not evidence of ab- sence“. Dieser Fehlschluss heißt auch a nescire ad non esse (vom Nichtwissen auf das Nichtsein). Verwandt ist der verifikationalistische (oder positivistische) Fehlschluss aus der Nichtwahrnehmbarkeit/Nichtmessbarkeit auf Nichtexistenz und das Argumentum ex silentio (aus dem Schweigen): aus der Nichterwähnung von X in historischen Quellen schließt man, dass X nicht geschehen ist, oder aus der Nichter - wähnung einer Schrift A in einer Schrift B, dass der Autor von B die Schrift A nicht kannte und/oder A erst nach B's Tod verfasst wurde.
15. Genetischer Fehlschluss: Eine These wird nicht aufgrund inhaltlicher Kriterien, sondern wegen ihrer Herkunft oder mit Blick auf ihre Vertreter und Gegner gerechtfertigt oder verworfen. Es gibt mehrere Unterarten:
a.-Argumentum ad hominem: Eine These wird durch Diskreditierung ihres Vertreters bestritten (P behauptet X, P ist aber unglaubwürdig, weil inkompetent oder böswillig, also ist X falsch).
b. Argumentum ad verecundiam (falsches Autoritätsargument): Man beweist eine These damit, dass eine irrtumsfähige Autorität sie vertritt. c. Argumenten ad populum: Berufung auf allgemeine Anerkennung („Heute behauptet niemand mehr, ...“)
d. Tu quoque – Argument (Retorsion): Dem Gegner wird gezeigt, dass sein Vorwurf auch auf ihn selbst zutrifft.
Bemerkung: Die Schlüsse 14 und 15 sind nur falsch, wenn die Schlussfolgerung als sicher und nicht bloß als wahrscheinlich oder relativ glaubwürdig hingestellt wird. – Es gibt auch Schlüsse, deren Korrektheit umstritten is, z.B. der Schluss vom Denken auf das Sein (gilt oder gilt nicht: „X ist nicht denkbar/vorstellbar => X kann nicht sein“

https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/LogikScript.pdf

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On Feb. 27, however, he admitted from his Russian-language account that "Telegram channels are increasingly becoming a source of unverified information related to Ukrainian events." Telegram has become more interventionist over time, and has steadily increased its efforts to shut down these accounts. But this has also meant that the company has also engaged with lawmakers more generally, although it maintains that it doesn’t do so willingly. For instance, in September 2021, Telegram reportedly blocked a chat bot in support of (Putin critic) Alexei Navalny during Russia’s most recent parliamentary elections. Pavel Durov was quoted at the time saying that the company was obliged to follow a “legitimate” law of the land. He added that as Apple and Google both follow the law, to violate it would give both platforms a reason to boot the messenger from its stores. Ukrainian forces have since put up a strong resistance to the Russian troops amid the war that has left hundreds of Ukrainian civilians, including children, dead, according to the United Nations. Ukrainian and international officials have accused Russia of targeting civilian populations with shelling and bombardments. He floated the idea of restricting the use of Telegram in Ukraine and Russia, a suggestion that was met with fierce opposition from users. Shortly after, Durov backed off the idea. Again, in contrast to Facebook, Google and Twitter, Telegram's founder Pavel Durov runs his company in relative secrecy from Dubai.
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