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Das Verfahren gegen Reiner Fuellmich wird ausgeweitet.

Ehemaliger Rechtsanwalt aus Göttingen wegen 16 weiterer Straftaten der Untreue vor Gericht - Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig sieht hinreichenden Tatverdacht auch hinsichtlich 16 weiterer Untreuevorwürfe

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 6. November 2024

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 17. November 2023 gegen den Angeklagten, einen 66-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt aus Göttingen, Anklage wegen Untreue – begangen im besonders schweren Fall – in 18 Fällen zum Landgericht Göttingen erhoben. Alle Taten stehen im Zusammenhang mit der „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“, einer Gesellschaft, deren Gelder er als Geschäftsführer veruntreut haben soll.

Mit Beschluss vom 3. Januar 2024 hat die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen die Anklage hinsichtlich zwei der vorgeworfenen Taten zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und mit der Hauptverhandlung am 31. Januar 2024 begonnen (5 KLs 18/23).

Gleichzeitig hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der 16 weiteren Vorwürfe abgelehnt.

Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nun Erfolg. Der Strafsenat hat mit Beschluss vom 5. November 2024 entschieden, dass derzeit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue in 16 weiteren Fällen jeweils hinreichend wahrscheinlich sei. Abweichend von der Bewertung des Landgerichts bestehe kein Anlass zur Annahme, der Angeklagte sei befugt gewesen, sich Gelder der Gesellschaft auszuzahlen.

Der Senat hat die Anklage daher zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, das nunmehr ebenfalls vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen zu verhandeln sein wird (5 KLs 3/24).

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.


Quelle



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Das Verfahren gegen Reiner Fuellmich wird ausgeweitet.

Ehemaliger Rechtsanwalt aus Göttingen wegen 16 weiterer Straftaten der Untreue vor Gericht - Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig sieht hinreichenden Tatverdacht auch hinsichtlich 16 weiterer Untreuevorwürfe

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 6. November 2024

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat am 17. November 2023 gegen den Angeklagten, einen 66-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt aus Göttingen, Anklage wegen Untreue – begangen im besonders schweren Fall – in 18 Fällen zum Landgericht Göttingen erhoben. Alle Taten stehen im Zusammenhang mit der „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“, einer Gesellschaft, deren Gelder er als Geschäftsführer veruntreut haben soll.

Mit Beschluss vom 3. Januar 2024 hat die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen die Anklage hinsichtlich zwei der vorgeworfenen Taten zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und mit der Hauptverhandlung am 31. Januar 2024 begonnen (5 KLs 18/23).

Gleichzeitig hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der 16 weiteren Vorwürfe abgelehnt.

Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen hat nun Erfolg. Der Strafsenat hat mit Beschluss vom 5. November 2024 entschieden, dass derzeit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue in 16 weiteren Fällen jeweils hinreichend wahrscheinlich sei. Abweichend von der Bewertung des Landgerichts bestehe kein Anlass zur Annahme, der Angeklagte sei befugt gewesen, sich Gelder der Gesellschaft auszuzahlen.

Der Senat hat die Anklage daher zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, das nunmehr ebenfalls vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen zu verhandeln sein wird (5 KLs 3/24).

Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.


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