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Opposition in Demokratie unerwünscht: Abgeordnete bringen Antrag für AfD-Verbotsverfahren in Bundestag ein🔥

Der Bundestag wird demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, mit dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll. Das berichtet die Springerzeitung Welt. Der Antrag wird demnach von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen. Die Vorlage sei seit Monaten vorbereitet und am vergangenen Freitag fertiggestellt worden.

Für die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Antrags sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden, die Rede ist von mindestens zehn Abgeordneten pro Fraktion. In dem Antrag heißt es laut Welt: "Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist." Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werde.

Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes vor, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festschreibt – und eigentlich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat darstellt.

Genannt wird in diesem Zusammenhang die angebliche Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Die Forderung beziehe sich offenbar auch auf legal in Deutschland lebende Migranten, worin die Antragsteller bizarrerweise einen Verstoß gegen den genannten Artikel sehen. Auch zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werden als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten dargestellt.

Einer der Verfasser der Initiative ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der schon seit Jahren ein Verbot der AfD fordert. Der Bundestag soll sich in der nächsten oder übernächsten Woche erstmals mit dem Antrag befassen. Dann wird im Ältestenrat und im Präsidium des Parlaments entschieden, ob er zuerst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll. Für den Beschluss des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Kommt diese zustande, muss ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Dann muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist.

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Opposition in Demokratie unerwünscht: Abgeordnete bringen Antrag für AfD-Verbotsverfahren in Bundestag ein🔥

Der Bundestag wird demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, mit dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll. Das berichtet die Springerzeitung Welt. Der Antrag wird demnach von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen. Die Vorlage sei seit Monaten vorbereitet und am vergangenen Freitag fertiggestellt worden.

Für die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Antrags sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden, die Rede ist von mindestens zehn Abgeordneten pro Fraktion. In dem Antrag heißt es laut Welt: "Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist." Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werde.

Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes vor, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festschreibt – und eigentlich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat darstellt.

Genannt wird in diesem Zusammenhang die angebliche Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Die Forderung beziehe sich offenbar auch auf legal in Deutschland lebende Migranten, worin die Antragsteller bizarrerweise einen Verstoß gegen den genannten Artikel sehen. Auch zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werden als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten dargestellt.

Einer der Verfasser der Initiative ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der schon seit Jahren ein Verbot der AfD fordert. Der Bundestag soll sich in der nächsten oder übernächsten Woche erstmals mit dem Antrag befassen. Dann wird im Ältestenrat und im Präsidium des Parlaments entschieden, ob er zuerst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll. Für den Beschluss des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Kommt diese zustande, muss ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Dann muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist.

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Under the Sebi Act, the regulator has the power to carry out search and seizure of books, registers, documents including electronics and digital devices from any person associated with the securities market. In December 2021, Sebi officials had conducted a search and seizure operation at the premises of certain persons carrying out similar manipulative activities through Telegram channels. He floated the idea of restricting the use of Telegram in Ukraine and Russia, a suggestion that was met with fierce opposition from users. Shortly after, Durov backed off the idea. The gold standard of encryption, known as end-to-end encryption, where only the sender and person who receives the message are able to see it, is available on Telegram only when the Secret Chat function is enabled. Voice and video calls are also completely encrypted. Telegram has become more interventionist over time, and has steadily increased its efforts to shut down these accounts. But this has also meant that the company has also engaged with lawmakers more generally, although it maintains that it doesn’t do so willingly. For instance, in September 2021, Telegram reportedly blocked a chat bot in support of (Putin critic) Alexei Navalny during Russia’s most recent parliamentary elections. Pavel Durov was quoted at the time saying that the company was obliged to follow a “legitimate” law of the land. He added that as Apple and Google both follow the law, to violate it would give both platforms a reason to boot the messenger from its stores.
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