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Thüringer Verfassungsgerichtshof: Änderung der Geschäftsordnung vor Wahl des Landtagspräsidenten ist zulässig
Der Eklat im Thüringer Landtag, der durch den Antrag von CDU und BSW zur Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten entstand, wurde nun vom weisungsabhängigen Verfassungsgerichtshof Thüringen entschieden:
Per einstweiliger Anordnung muss der Landtagspräsident nun durch Aufruf aller Mitglieder zuerst die Beschlussfähigkeit feststellen, welche dann entgegen der bisherigen Regelung ihre Vorschläge für den Landtagspräsidenten präsentieren, bevor es dann nach Feststellung der Beschlussfähigkeit zur Abstimmung des Vorschlags des neuen Landtagspräsidenten kommt. Die aktuell gültige Geschäftsordnung, dass im ersten Durchgang der Alterspräsident einen Vorschlag macht, steht dem entgegen, ist aber somit jetzt mit dieser einstweiligen Anordnung ausgehebelt.
So also geht Demokratie im Pipi-Langstrumpf-Bundesland Thüringen, wo Wahlen zurückgenommen werden, weil die Ergenisse nicht gefallen, oder als Partei auftretende Clubgesellschaften das Zünglein an der Waage spielen, um die Ziele politischer Minderheiten durchzusetzen: Per einstweiliger Anordnung macht die CDU mithilfe des BSW sich die Welt, widdewidde wie sie ihr gefällt...
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BY BrandenburgTV 🎥
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