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Auch Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt: „Ausländer raus“-Gesänge sind keine Straftat
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 – die 1. Kammer des Ersten Senats hatte damals entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ ausschließlich „unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände“ die Menschenwürde verletze und ansonsten von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nun ebenfalls entschieden, dass die „Ausländer raus“-Gesänge an sich keinen Strafbestand darstellen – die Parolen alleine verletzen demnach nicht die Menschenwürde und sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zuvor hatten schon andere Staatsanwaltschaften, etwa in Augsburg oder Neubrandenburg, ebenso entschieden. Damit erweisen sich die zahlreichen Polizeieinsätze – zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 wurde die Polizei in mindestens 368 Fällen wegen „Döp-Dö-Dö-Döp“-Gesängen gerufen – abermals als unsinnig. Vielleicht konzentrieren Einsatzkräfte sich fortan verstärkt auf echte Straftaten? https://report24.news/auch-staatsanwalts…https://report24.news/auch-staatsanwalts
BY Chemnitz Steht Auf
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