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Ein Polizeibeamter/Gerichtsvollzieher/Rechtspfleger gehört nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, denn diesen gibts nach deutsch/österr. Recht nicht
Diese gehören zur privaten Gerichtsbarkeit, nämlich auf die Seite der Gerichte "des öffentlichen Recht".
Öffentlich bedeutet lediglich, wenn es die Allgemeinheit betrifft, das hat jedoch nichts mit einen Staat zu tun. Sie handeln alle auschließlich Zivilrechtlich (Privat) und Kommerziell (Wirtschaftlich) u. niemals Staatlich.
Im Zivilrecht gibt es keine über od. Unterordnung.Die Parteien (bist auch du) stehen sich immer Auge in Auge rechtlich gegenüber.
Du stehst dem Gericht im Recht gegenüber und nicht unter, so wie sie es immer sagen.
Es heisst ja immer, vor dem Gesetz sind alle gleich.
Da ihre Gesetze ausschließlich für JP gelten, also mit der Annahme das du die JP bist, begibst du dich ins Gesetz und bist somit Rechtlos.
Alle sind nur für JP zuständig, da es keine "staatlichen ordentl. Gerichte" gibt. Das sagt auch das OGH-Urteil der USA
JP=jur.Person
BY STA,Behörde,Justiz,Polizei
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