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Forwarded from Björn Höcke
Demokratiedämmerung (2/2)

Und genau diesen Bruch bereiten CDU, BSW, SPD und Linke vor. Dazu wurde eigens eine Neufassung der Einladung zur konstituierenden Sitzung ausgesendet. In dieser erscheint auf einmal als Tagesordnungspunkt 4, also vor der Wahl des Parlamentspräsidenten (!), ein Antrag zur Änderung des oben zitierten Paragraphen 2 der Geschäftsordnung – eingereicht von den Fraktionen CDU und BSW –, obgleich sich die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung in Thüringen ausschließlich aus §1 bis §3 GOLT ergibt.

Man muß sich das einmal vor Augen halten: Eine Landtagspräsidentin, deren letzte Amtshandlung die Einladung zur konstituierenden Sitzung zu sein hat, tätigt eine »allerletzte“ Amtshandlung und gibt geschäftsordnungswidrig eine Neufassung der Einladung aus, in der sie einen Geschäftsordnungsantrag vor der Konstituierung des Landtags platziert, die mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten erfolgt. Daß die irregulär aktive Landtagspräsidentin nach der Landtagswahl am 1.9. noch nicht einmal mehr Landtagsabgeordnete ist, ist dabei das I-Tüpfelchen der hier beschriebenen Politposse.

Es steht zu vermuten, daß ein womöglich angerufenes Verfassungsgericht dem unheilvollen Treiben kaum Einhalt gebieten wird. In der Corona-Zeit folgten die Urteile der Verfassungsgerichtsbarkeit der Macht und nicht dem Recht. Letztlich verdanken die Verfassungsrichter ihre Positionen den Parteibüchern, die sie selbst besitzen – ein Schlag ins Gesicht der vielbeschworenen Gewaltenteilung.

Der bedeutende Staatsrechtler Carl Schmitt sah für Ausnahmezustände die Möglichkeit von Ausnahmemaßnahmen vor. Er band allerdings diese »Souveränität« an das Staats- und Gemeinwohlinteresse, nicht an Partikular- und Einzelinteressen. Was gegen die Thüringer AfD jetzt in Stellung gebracht wird, ist das Partikularinteresse einer Beutegemeinschaft samt dem Egointeresse zweier eitler Personen: einem Wahlverlierer, der aus Machtambitionen doch noch Ministerpräsident werden möchte, und einer Talkshow-Diva, die aus dem fernen Saarland die Thüringischen Belange zu gestalten gedenkt.

Mit dem Wählerwillen haben all diese Wende-Blockierer wenig am Hut: Würde die »Brombeer-Koalition« zur direktdemokratischen Volksabstimmung stehen, würde sie nicht über eine einstellige Prozentzahl hinauskommen. Das Machtkartell, das stets die Verteidigung der Demokratie wie eine Monstranz vor sich herträgt, ist hauptverantwortlich für die massive Erosion der Demokratie in unserem Land. Sie haben mit ihrem Verhalten und ihren Maßnahmen gegenüber der demokratischen Opposition unseren Staat und seine freiheitliche demokratische Ordnung auf eine abschüssige Bahn gestellt. Und nirgends in Deutschland ist die Schußfahrt so beschleunigt wie in Thüringen.

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Und genau diesen Bruch bereiten CDU, BSW, SPD und Linke vor. Dazu wurde eigens eine Neufassung der Einladung zur konstituierenden Sitzung ausgesendet. In dieser erscheint auf einmal als Tagesordnungspunkt 4, also vor der Wahl des Parlamentspräsidenten (!), ein Antrag zur Änderung des oben zitierten Paragraphen 2 der Geschäftsordnung – eingereicht von den Fraktionen CDU und BSW –, obgleich sich die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung in Thüringen ausschließlich aus §1 bis §3 GOLT ergibt.

Man muß sich das einmal vor Augen halten: Eine Landtagspräsidentin, deren letzte Amtshandlung die Einladung zur konstituierenden Sitzung zu sein hat, tätigt eine »allerletzte“ Amtshandlung und gibt geschäftsordnungswidrig eine Neufassung der Einladung aus, in der sie einen Geschäftsordnungsantrag vor der Konstituierung des Landtags platziert, die mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten erfolgt. Daß die irregulär aktive Landtagspräsidentin nach der Landtagswahl am 1.9. noch nicht einmal mehr Landtagsabgeordnete ist, ist dabei das I-Tüpfelchen der hier beschriebenen Politposse.

Es steht zu vermuten, daß ein womöglich angerufenes Verfassungsgericht dem unheilvollen Treiben kaum Einhalt gebieten wird. In der Corona-Zeit folgten die Urteile der Verfassungsgerichtsbarkeit der Macht und nicht dem Recht. Letztlich verdanken die Verfassungsrichter ihre Positionen den Parteibüchern, die sie selbst besitzen – ein Schlag ins Gesicht der vielbeschworenen Gewaltenteilung.

Der bedeutende Staatsrechtler Carl Schmitt sah für Ausnahmezustände die Möglichkeit von Ausnahmemaßnahmen vor. Er band allerdings diese »Souveränität« an das Staats- und Gemeinwohlinteresse, nicht an Partikular- und Einzelinteressen. Was gegen die Thüringer AfD jetzt in Stellung gebracht wird, ist das Partikularinteresse einer Beutegemeinschaft samt dem Egointeresse zweier eitler Personen: einem Wahlverlierer, der aus Machtambitionen doch noch Ministerpräsident werden möchte, und einer Talkshow-Diva, die aus dem fernen Saarland die Thüringischen Belange zu gestalten gedenkt.

Mit dem Wählerwillen haben all diese Wende-Blockierer wenig am Hut: Würde die »Brombeer-Koalition« zur direktdemokratischen Volksabstimmung stehen, würde sie nicht über eine einstellige Prozentzahl hinauskommen. Das Machtkartell, das stets die Verteidigung der Demokratie wie eine Monstranz vor sich herträgt, ist hauptverantwortlich für die massive Erosion der Demokratie in unserem Land. Sie haben mit ihrem Verhalten und ihren Maßnahmen gegenüber der demokratischen Opposition unseren Staat und seine freiheitliche demokratische Ordnung auf eine abschüssige Bahn gestellt. Und nirgends in Deutschland ist die Schußfahrt so beschleunigt wie in Thüringen.

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BY Michael Hauke, Verleger


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