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Allerhöchste Order Seiner Majestät Kaiser Wilhelms II., 1932.
„Die Hohenzollern-Monarchie hat als unerschütterliche Grundlage die Legitimität.
Jede Abweichung davon rüttelt an den Grundfesten Unseres Königlichen Hauses und an denen des Königreichs Preußen und Deutschen Kaiserreichs. Nur die legitime Thronfolge sichert den Bestand Unseres Hauses, des Staates und des Reiches. Dem legitimen Monarchen steht bei seinen Lebzeiten allein das Recht auf die Krone zu. Erst nach seinem Ableben tritt der Thronfolgerin seine Rechte, und zwar einzig und allein auf dem festen Grunde seiner Legitimität. Jeder andere Weg ist unmöglich und führt zum Verderben.
Nur auf dem geraden und festen Wege der Legitimität kann die durch Verrat gestürzte Preußisch-Deutsche Monarchie wieder hergestellt werden, auf keinem anderen Wege und auf keine andere Weise, vor allem nicht auf dem Wege republikanischer Einrichtungen oder gar mit republikanischer Mitwirkung (Reichspräsident).“
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