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Solange du niemanden an seinen Körper verletzt, ist es eine Verwaltungshandlung, also eine zivilrechtliche Handlung und die können sie nicht auf den Menschen und sein Individuum anwenden.
Der Mensch ist nur bei Mord und vorsätzlicher Körperverletzung haftbar.
Das alles steht in der Richtervereinigung
Hinweis: Diese Behörden sagen dann, nur die NP oder JP sei rechtfähig. Das ist natürlich vollkommener Blödsinn denn die UN Res 217A (Menschrechtskonvention) sagt, das jeder Rechtfähig ist, auch ein Mensch mit seiner Person als Individuum.
❗️Wenn sie eine Menschenrechtverletzung begehen, sind ihre Strafen nicht rechtwirksam
Sie können Ihre NP und JP als SACHEN in ihrer Gerichtsbarkeit nicht auf lebende Menschen mit seiner Person als Idividuum ausdehnen.
So wie sie immer sagen, rechtfähig sei nur die natürliche od. juristische Person. Das ist kompletter Unsinn und Bödsinn.
Deshalb musst du immer schreiben, der Mensch mit seiner Person als Individuum fordert über die natürliche oder juristische Person ...usw.
BY STA,Behörde,Justiz,Polizei
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