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Forwarded from Björn Höcke
Demokratiedämmerung (1/2)

Gestern abend hielt ich, aus dem Landtag heimkehrend, noch an einer Tankstelle. Ich stand vor dem Kühlregal und suchte nach einem Feierabendbier Thüringer Provenienz, als eine Mitarbeiterin an mich herantrat. In einer Mischung aus Wut, Trauer und Verzweiflung brach es aus ihr heraus: »Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen!« Wie sich schnell herausstellte, bedrückte sie die Aussicht, daß sich die Thüringer CDU zu einer Minderheitskoalition mit zwei linken Kräften – unter Duldung einer weiteren linken Kraft – zusammenschließen könnte. Im Brustton der Überzeugung wiederholte sie immer wieder, daß das nicht der Wille des Wählers, nicht der Wille des Volkes sei, was hier geschähe. Die Dame schloß unsere kurze Begegnung mit den resignierten Worten: »Das ist schlimmer als in der DDR. Da wußte man wenigstens, daß es egal war, wie man wählte, weil das Ergebnis schon feststand. Bisher hatte ich noch die Hoffnung, daß Wahlen etwas verändern können. Die habe ich jetzt verloren.«

»Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen«, dieser Satz schoß mir immer wieder auf der Rückfahrt von Erfurt ins Eichsfeld durch den Kopf. Doch, dachte ich, sie können. Sie werden es als »staatspolitische Verantwortung« verkaufen, von »arbeitsfähiger Regierung« faseln und sich dreist über den Wählerwillen hinwegsetzen. »Brombeerkoalition« soll das krude Gebilde heißen und »stabile Verhältnisse für Thüringen« bringen. Man merkt: Nicht nur die Farbdefinitionen der Leitmedien werden immer alberner, auch die Wählerveräppelung seitens der Altparteien steigt von Wahl zu Wahl. Das einzige stabile an einer solch wackligen Regierungskonstruktion wird die Unfähigkeit sein, jenseits von kosmetischen Korrekturen einen wirklichen Politikwechsel herbeizuführen, also das, was die Mehrheit der Thüringer Bürger wünscht.

Das Machtkartell befindet sich seit den Wahltriumphen der AfD in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Ausnahmezustand. Und Ausnahmezustände erlauben Ausnahmemaßnahmen. So jedenfalls die offizielle Rechtfertigung für bizarre AfD-Verhinderungs-Koalitionen und parlamentarische Regelbrüche. Das läßt zwar immer mehr die demokratische Ordnung zerbröseln, aber wer den »Faschismus« in Land und Ländle verhindern will, darf nicht zimperlich mit Gesetz und Ordnung sein. Morgen bekommen die Bürger ein konkretes Beispiel im Erfurter Landtag geboten.

Die Regel, die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland in den Geschäftsordnungen der deutschen Parlamente festgelegt ist, lautet, daß die aus den Wahlen hervorgegangene stärkste politische Kraft indirekten Zugriff auf das Parlamentspräsidentenamt hat. In der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages (GOLT) lautet der einschlägige §2 (2): »Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.« Man möchte die Kartellparteien und insbesondere die CDU, die mit 23,6 % weit abgeschlagen hinter der AfD mit 32,8 % landete und trotzdem ihren Abgeordneten Thaddäus König als Kandidaten für das Amt benannt hat, fragen: Was ist an dieser Festlegung nicht zu verstehen? Sicher: Ein Vorschlag ist noch keine Garantie zur Wahl, aber der Gedanke hinter dem Paragraphen weist der stärksten Fraktion den Anspruch auf diese Position eindeutig zu, auch um dem Amtsinhaber die Legitimität durch die größtmögliche Zustimmung des Souveräns zukommen zu lassen.
Wenn morgen im Thüringer Landtag nicht der Kandidat der stärksten Fraktion gewählt würde, wäre das ein elementarer Regel- und Tabubruch in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte.



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Demokratiedämmerung (1/2)

Gestern abend hielt ich, aus dem Landtag heimkehrend, noch an einer Tankstelle. Ich stand vor dem Kühlregal und suchte nach einem Feierabendbier Thüringer Provenienz, als eine Mitarbeiterin an mich herantrat. In einer Mischung aus Wut, Trauer und Verzweiflung brach es aus ihr heraus: »Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen!« Wie sich schnell herausstellte, bedrückte sie die Aussicht, daß sich die Thüringer CDU zu einer Minderheitskoalition mit zwei linken Kräften – unter Duldung einer weiteren linken Kraft – zusammenschließen könnte. Im Brustton der Überzeugung wiederholte sie immer wieder, daß das nicht der Wille des Wählers, nicht der Wille des Volkes sei, was hier geschähe. Die Dame schloß unsere kurze Begegnung mit den resignierten Worten: »Das ist schlimmer als in der DDR. Da wußte man wenigstens, daß es egal war, wie man wählte, weil das Ergebnis schon feststand. Bisher hatte ich noch die Hoffnung, daß Wahlen etwas verändern können. Die habe ich jetzt verloren.«

»Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen«, dieser Satz schoß mir immer wieder auf der Rückfahrt von Erfurt ins Eichsfeld durch den Kopf. Doch, dachte ich, sie können. Sie werden es als »staatspolitische Verantwortung« verkaufen, von »arbeitsfähiger Regierung« faseln und sich dreist über den Wählerwillen hinwegsetzen. »Brombeerkoalition« soll das krude Gebilde heißen und »stabile Verhältnisse für Thüringen« bringen. Man merkt: Nicht nur die Farbdefinitionen der Leitmedien werden immer alberner, auch die Wählerveräppelung seitens der Altparteien steigt von Wahl zu Wahl. Das einzige stabile an einer solch wackligen Regierungskonstruktion wird die Unfähigkeit sein, jenseits von kosmetischen Korrekturen einen wirklichen Politikwechsel herbeizuführen, also das, was die Mehrheit der Thüringer Bürger wünscht.

Das Machtkartell befindet sich seit den Wahltriumphen der AfD in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Ausnahmezustand. Und Ausnahmezustände erlauben Ausnahmemaßnahmen. So jedenfalls die offizielle Rechtfertigung für bizarre AfD-Verhinderungs-Koalitionen und parlamentarische Regelbrüche. Das läßt zwar immer mehr die demokratische Ordnung zerbröseln, aber wer den »Faschismus« in Land und Ländle verhindern will, darf nicht zimperlich mit Gesetz und Ordnung sein. Morgen bekommen die Bürger ein konkretes Beispiel im Erfurter Landtag geboten.

Die Regel, die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland in den Geschäftsordnungen der deutschen Parlamente festgelegt ist, lautet, daß die aus den Wahlen hervorgegangene stärkste politische Kraft indirekten Zugriff auf das Parlamentspräsidentenamt hat. In der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages (GOLT) lautet der einschlägige §2 (2): »Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.« Man möchte die Kartellparteien und insbesondere die CDU, die mit 23,6 % weit abgeschlagen hinter der AfD mit 32,8 % landete und trotzdem ihren Abgeordneten Thaddäus König als Kandidaten für das Amt benannt hat, fragen: Was ist an dieser Festlegung nicht zu verstehen? Sicher: Ein Vorschlag ist noch keine Garantie zur Wahl, aber der Gedanke hinter dem Paragraphen weist der stärksten Fraktion den Anspruch auf diese Position eindeutig zu, auch um dem Amtsinhaber die Legitimität durch die größtmögliche Zustimmung des Souveräns zukommen zu lassen.
Wenn morgen im Thüringer Landtag nicht der Kandidat der stärksten Fraktion gewählt würde, wäre das ein elementarer Regel- und Tabubruch in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte.

BY Michael Hauke, Verleger


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