đȘKinder-Mörder von Aschaffenburg gemÀà Gutachten nicht schuldfĂ€hig
Er ermordete Ende Januar in Aschaffenburg zwei Kleinkinder und verletzte drei weitere Menschen schwer. Bei dem TĂ€ter handelt es sich um einen ausreisepflichtigen 28-jĂ€hrigen Afghanen, der sich gar nicht mehr im Land hĂ€tte aufhalten dĂŒrfen. Der TĂ€ter wurde jedoch im Land belassen, da ihm durch die Taliban-Regierung in seiner Heimat Verfolgung hĂ€tte drohen können. Seine Dankbarkeit gegenĂŒber dem Gastgeberland zeigte er anschlieĂend durch die Messer-Mordtaten von Aschaffenburg.
Die Asyl-Kuscheljustiz schlÀgt nun das nÀchste Kapitel in dem Fall auf: GemÀà einem forensisch-psychiatrischen Gutachten könnte der Kindermörder von Aschaffenburg bei der Tat gar nicht schuldfÀhig gewesen sein.
đȘKinder-Mörder von Aschaffenburg gemÀà Gutachten nicht schuldfĂ€hig
Er ermordete Ende Januar in Aschaffenburg zwei Kleinkinder und verletzte drei weitere Menschen schwer. Bei dem TĂ€ter handelt es sich um einen ausreisepflichtigen 28-jĂ€hrigen Afghanen, der sich gar nicht mehr im Land hĂ€tte aufhalten dĂŒrfen. Der TĂ€ter wurde jedoch im Land belassen, da ihm durch die Taliban-Regierung in seiner Heimat Verfolgung hĂ€tte drohen können. Seine Dankbarkeit gegenĂŒber dem Gastgeberland zeigte er anschlieĂend durch die Messer-Mordtaten von Aschaffenburg.
Die Asyl-Kuscheljustiz schlÀgt nun das nÀchste Kapitel in dem Fall auf: GemÀà einem forensisch-psychiatrischen Gutachten könnte der Kindermörder von Aschaffenburg bei der Tat gar nicht schuldfÀhig gewesen sein.