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Lars Hünich Der Bunte Pullunder | Telegram Webview: larshuenich/3028 -
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💥Man muss ja vorsichtig sein💥

Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will.
Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.

Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".

Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.

Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.

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Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.

Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".

Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.

Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.

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Messages are not fully encrypted by default. That means the company could, in theory, access the content of the messages, or be forced to hand over the data at the request of a government. At this point, however, Durov had already been working on Telegram with his brother, and further planned a mobile-first social network with an explicit focus on anti-censorship. Later in April, he told TechCrunch that he had left Russia and had “no plans to go back,” saying that the nation was currently “incompatible with internet business at the moment.” He added later that he was looking for a country that matched his libertarian ideals to base his next startup. In 2014, Pavel Durov fled the country after allies of the Kremlin took control of the social networking site most know just as VK. Russia's intelligence agency had asked Durov to turn over the data of anti-Kremlin protesters. Durov refused to do so. In December 2021, Sebi officials had conducted a search and seizure operation at the premises of certain persons carrying out similar manipulative activities through Telegram channels. On December 23rd, 2020, Pavel Durov posted to his channel that the company would need to start generating revenue. In early 2021, he added that any advertising on the platform would not use user data for targeting, and that it would be focused on “large one-to-many channels.” He pledged that ads would be “non-intrusive” and that most users would simply not notice any change.
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