Telegram Group & Telegram Channel
💥Man muss ja vorsichtig sein💥

Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will.
Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.

Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".

Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.

Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.

Mein Kanal:

www.group-telegram.com/RA_Ludwig

Mein Kanal



group-telegram.com/larshuenich/3028
Create:
Last Update:

💥Man muss ja vorsichtig sein💥

Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will.
Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.

Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".

Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5

Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.

Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.

Mein Kanal:

www.group-telegram.com/RA_Ludwig

Mein Kanal

BY Lars Hünich Der Bunte Pullunder


Warning: Undefined variable $i in /var/www/group-telegram/post.php on line 260

Share with your friend now:
group-telegram.com/larshuenich/3028

View MORE
Open in Telegram


Telegram | DID YOU KNOW?

Date: |

DFR Lab sent the image through Microsoft Azure's Face Verification program and found that it was "highly unlikely" that the person in the second photo was the same as the first woman. The fact-checker Logically AI also found the claim to be false. The woman, Olena Kurilo, was also captured in a video after the airstrike and shown to have the injuries. Stocks dropped on Friday afternoon, as gains made earlier in the day on hopes for diplomatic progress between Russia and Ukraine turned to losses. Technology stocks were hit particularly hard by higher bond yields. During the operations, Sebi officials seized various records and documents, including 34 mobile phones, six laptops, four desktops, four tablets, two hard drive disks and one pen drive from the custody of these persons. Messages are not fully encrypted by default. That means the company could, in theory, access the content of the messages, or be forced to hand over the data at the request of a government. However, the perpetrators of such frauds are now adopting new methods and technologies to defraud the investors.
from nl


Telegram Lars Hünich Der Bunte Pullunder
FROM American