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💥Man muss ja vorsichtig sein💥
Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will.
Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen - obwohl in der Rechtsauffassung richtig - hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.
Das Gericht hat "hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen".
Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5
Das dürfte von so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat? Ich bin auf die vollständige Begründung gespannt.
Offensichtlich sind alle anderen Anträge der CDU - insbesondere die eigentlichen Vorgänge am 26. September betreffend - abgelehnt worden.
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BY Lars Hünich Der Bunte Pullunder
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