group-telegram.com/lukreta/1855
Last Update:
Revision abgeschmettert ⚖️
Im Zuge des Bundestagswahlkampfes 2021 verwies die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser auf die überproportionale Häufigkeit von afghanischen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Sexualdelikten. Der damalige Facebook-Post brachte ihr eine Anzeige wegen Volksverhetzung nach Paragraph §130 ein.
Schon im vergangenen Jahr fiel deswegen ein hartes Urteil: Marie wurde zu 100 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt und ist damit offiziell vorbestraft.
Sie ging in Berufung, doch vor dem Landgericht Verden wurde das Urteil in zweiter Instanz erneut bestätigt.
Nun wollte sie vor das Oberlandesgericht in Celle ziehen und auf dritter Instanz Revision gegen das Urteil einlegen. Leider ohne Erfolg. Das Gericht schmetterte die Revision ab. Die Strafe bleibt also bestehen. Marie muss außerdem für die Kosten des Verfahrens aufkommen.
Das Urteil spricht für sich. Wir leben in einem Land, in dem das gesprochene Wort höher bestraft wird, als so manch eine Gewalttat. Dies zeigte nicht zuletzt auch die (noch nicht rechtskräftige) Verurteilung dreier Aktivisten der @Reconquista21, die sich wegen der Forderung nach "Remigration" drei deftige Haftstrafen auf Bewährung einheimsten. Es bleibt abzuwarten, ob auch dieses Urteil Bestand hält.
So oder so heißt es jetzt: mutig sein und zusammenhalten! 🤝
➡️ Unterstützen könnt ihr hier:
https://www.solifonds.me/
BY Lukreta ✌🏼
Share with your friend now:
group-telegram.com/lukreta/1855