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Markus Haintz auf X:
"🔜done:
SO DONE Anzeigen & Abmahnungen als Geschäftsmodell von StraZi
Selbstverständlich haben wir gegen Strack-Zimmermann auch negative Feststellungsklage erhoben, wird dann teurer für sie, mit den Anträgen:
1. Es wird festgestellt, dass der Beklagten der im Schreiben des Rechtsanwalt Alexander Brockmeier vom 25.03.2024 (Anlage K1) gegen den Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung der Äußerung
@MAStrackZi Haut ab ihr elenden Kriegstreiber. Unsäglich...Da werdet ihr feuchtwenn deutsche Panzer gen Osten rollen.
nicht zusteht;
2. Es wird festgestellt, dass der Beklagten der im Schreiben des Rechtsanwalt Alexander Brockmeier vom 25.03.2024 (Anlage K1) gegen den Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung nicht zusteht;
3. Es wird festgestellt, dass der Beklagten der im Schreiben des Rechtsanwalt Alexander Brockmeier vom 25.03.2024 (Anlage K1) gegen den Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 329,63 Euro brutto nicht zusteht.
Wir haben ein Anerkenntnis des Anspruchs unseres Mandanten gegen StraZi durch sie angeregt."
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