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Heute am 27.12.2024 in der Lokalzeitung.

Regionaler Zeitungsverbund VRM GmbH & Co. KG (https://www.vrm-abo.de/mh/)
Der Waldgang
Heute am 27.12.2024 in der Lokalzeitung. Regionaler Zeitungsverbund VRM GmbH & Co. KG (https://www.vrm-abo.de/mh/)
Es ist ein Verbrechen, Generationen mit diesen Untergangsphantasien in Angst zu halten, aber so funktioniert Herrschaft nunmal.

Das CO2-Märchen ist mindestens so perfide wie die Bergamo-Inszenierung und ihre Folgen.

Jedem, der seinen Kindern die Angst nehmen möchte, empfehlen wir dieses Interview zu den Wetterextremen der letzten 1.000 Jahre, also überwiegend aus vorindustrieller Zeit:

https://youtu.be/r-MifeQkl6E?si=3Scq87xkS_Re8Ozw
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🗣 Hier ist Ihr Grund für Turbokrebs, falls ihr ihn nicht kennt

Das Immunglobulin G4 (IgG4) kann in Anwesenheit des Spike-Proteins einen speziellen Rezeptor (FCGR2B) aktivieren, der das Immunsystem beruhigt und verhindert, dass Makrophagen, eine Art Immunzellen, aktiv werden. Makrophagen spielen eine wichtige Rolle in der Immunabwehr, auch gegen Krebszellen und Infektionen.

Wenn Makrophagen nicht aktiviert werden können, ist das Immunsystem geschwächt. Dieser Zustand kann etwa drei Monate anhalten, aber nur, wenn man dem Spike-Protein ausgesetzt ist – durch eine Infektion, eine mRNA-Impfung, Kontakt mit Ausscheidungen oder Integration in den Körper. Ohne Spike-Protein passiert das nicht.

🖥 Dieses Thema wurde in unseren Sendungen schon oft angesprochen.

👉 Quelle (Video masch. übersetzt)

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ÖFFENTLICHE ABWERTUNG VON POLITIKERN – OFFENE RECHTSFRAGEN

Liebe Community,

Aktuelle Urteile haben zur Verunsicherung geführt, was man eigentlich über Politiker in der Öffentlichkeit noch sagen darf. Aus anwaltlicher Sicht ist daher zu einem zurückhaltenden Sprachgebrauch zu raten – ungeachtet dessen, dass die gegenwärtige Entwicklung der Rechtsprechung zu schwerer Besorgnis Anlass gibt.

1. Revisionsgerichtlich ist mittlerweile durch das OLG Hamm geklärt, dass man eine Ministerin des Bundeskabinetts nicht „aufgedunsene Dampfnudel“ schelten darf.

Das führt zu der Frage, ob wenigstens eine vornehmere Ausdrucksweise (etwa: „gasförmiges Wasser sekretierende, volumenexpansive Teigware“) vor Gericht Gnade gefunden hätte. Indes ist auch von solchen Äußerungen abzuraten. Es besteht die Gefahr, dass die Gerichte auch hierin einen Angriff ad personam ohne sachpolitischen Bezug erblicken.

2. Allerdings sind mittlerweile selbst solche Äußerungen mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung behaftet, die eindeutig in der Sache eine Ablehnung der Politik der betroffenen Politiker zum Ausdruck bringen – des jedenfalls dann, wenn im gleichen Atemzug auch eine persönliche Abwertung geäußert wird. Gerichtlich für strafbar erklärt wurde die Bezeichnung der Chefin einer Landesregierung als „Märchenerzählerin“, die den Menschen „dummes Zeug“ verkauft. Bemerkenswert ist dabei, dass der Urheber dieser Äußerung die betreffende Politikerin für ihren russlandfreundlichen Kurs kritisierte und damit durchaus auf der Linie der Politik der Bundesregierung lag. Gleichfalls für strafbar erklärt wurde diese Kritik an einer Grünen-Politikerin: „Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“.

Offen bleibt, ob die Gerichte auch „dummes Zeug“ oder „dummes Gelaber“ für sich gesehen, also ohne die persönlich abwertenden Zusätze, als strafwürdig erachten würden. Wir werden uns indes leider daran gewöhnen müssen, dass Kritik an Politikern etablierter Parteien nur dann straffrei ist, wenn sie auf plakative Attribute („dumm“) verzichtet und stattdessen mit Argumenten unterlegt ist. Das Bundesverfassungsgericht sieht das zwar nach seiner bis heute praktizierten Rechtsprechung anders. Aber bis man sich dorthin mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann, muss der Rechtsweg innerhalb der Strafgerichtsbarkeit ausgeschöpft werden. Und das geht ganz schön ins Geld.

3. Besondere Probleme werden durch satirische Äußerungen aufgeworfen. Das Bildnis einer Grünen-Politikerin, versehen mit der Aufschrift „Früher waren Dick und Doof zwei Personen“, führte nur deshalb nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, weil der Beschuldigte das Angebot annahm, das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Geldauflage einzustellen. Jemand anders wurde bestraft, weil er über eine Bundesministerin geäußert hatte, sie sei beim Trampolinspringen zu oft gegen die Decke geknallt.

Bissiger Humor ist daher ein Sicherheitsrisiko. Abzuraten ist daher auch von den folgenden Äußerungen – und zwar egal, gegen welche Person des politischen Lebens sie sich richten:
„Politiker/in X hatte Stubenarrest, als der liebe Gott Hirn vom Himmel regnen ließ.“
„Wenn Politiker/in X auf Auslandsreise ist, steigt in Deutschland der durchschnittliche IQ.“
„Ich will gar nicht, dass Politiker/in X zurücktritt. Ich will nur, dass er/sie aufhört zu regieren.“

Die Beispiele potentieller satirischer Äußerungen ließe sich beliebig vermehren. Ich schließe diesen Beitrag mit einem ernsthaften Appell an die Gerichte: Bitte besinnen Sie sich wieder auf die Einsicht, dass jemand, der sich im öffentlichen Meinungskampf exponiert, nicht unter Naturschutz steht. So jemand muss auch derbe Meinungsäußerungen aushalten. Beschimpfungen sind nicht schön, und es ist immer vorzugswürdig, in den Diskurs mit soliden Fakten und schlüssigen Argumenten einzutreten. Die Frage lautet aber, ab wann die Schwelle strafwürdigen Unrechts überschritten ist. In dieser Hinsicht wäre ein deutlich liberalerer Kurs zu wünschen als jener, den die Gerichte aktuell einschlagen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from LION Media
🚨 BREAKING: Bundespräsident Steinmeier hat offiziell den Bundestag aufgelöst und damit den Weg für Neuwahlen am 23. Februar bereitet.

@LIONMediaNews
“In den USA haben die Republikaner ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Sanktionen gegen den IStGH vorsieht. In diesem Gesetz ist von Einreiseverboten und der Beschlagnahme privater Vermögenswerte die Rede. Von Kontosperren.”

(…)

„An alle Verbündeten – Kanada, Großbritannien, Deutschland, Frankreich: Wenn ihr versucht, dem IStGH zu helfen, werden wir euch sanktionieren“, sagte Graham im Fernsehsender Fox News.”

https://www.sueddeutsche.de/politik/internationaler-strafgerichtshof-usa-israel-li.3167636

www.group-telegram.com/Rosenbusch
🙈🙉🙊 Fehltritt von Seibert - er hat es gewagt, Kritik an Israels Morden zu üben …

https://x.com/juedischeonline/status/1872632350636429763?s=46
Was ist denn bei Posener schief gelaufen?

https://x.com/aposener/status/1872193104150986788?s=46
Der Waldgang
Was ist denn bei Posener schief gelaufen? https://x.com/aposener/status/1872193104150986788?s=46
🙈🙈🙈🙈🙈🙈

https://x.com/aposener/status/1872304289672286412?s=46

Ernst gemeinte Frage: Hatte er etwas getrunken bevor er in die Tasten getippt hat?
„Lücken im Strafrecht schließen!“ …

Jede Kritik an Israel sollte lebenslängliche Haft nach sich ziehen … mindestens!

Und das Thematisieren des Völkermordes an den Palästinensern muss noch härter bestraft werden!

(Ironie off)

„»Das Strafrecht ist sicher kein Allheilmittel im Kampf gegen Antisemitismus. Aber es ist ein notwendiges ›letztes Mittel‹.«, so der Geschäftsführer des Tikvah Instituts — @Volker_Beck — in seinem neuen Kommentar in der @JuedischeOnline

https://x.com/tikvahinstitut/status/1871226842524651585?s=46
Endlich hat er es verstanden…

„Merz fordert nach Magdeburg schärferen Migrationskurs“


🙈🙈🙈🤡🤡🤡

https://x.com/welt/status/1872641988501061976?s=46
Media is too big
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Florian Warweg am 22.12.2024:

„Die Nerven scheinen
@RegSprecher Steffen Hebestreit in der Causa #NordStream blank zu liegen. Anders ist seine Reaktion auf die Frage #BPK, ob #Bundesregierung neue Infos in der Angelegenheit hat & mittlerweile ausschließen kann, dass #USA daran beteiligt waren nicht erklärbar […]“

https://x.com/fwarweg/status/1738090764872167506?s=46
2024/12/28 00:23:07
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