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Vize des Bundesverfassungsgerichts hält Corona-Rechtsprechung für „absolut richtig“
Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ist der Meinung, dass es keiner juristischen Aufarbeitung der Corona-Politik bedarf. Das sagte Doris König im Interview mit der Rheinischen Post am Freitag. Auf die Frage, ob es die Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte sei, gesellschaftliche Wunden der Corona-Politik zu heilen, sagte sie: „So ist es.
Das ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung, sondern der Politik.” Sie wolle keine Ratschläge erteilen, aber „man sollte schon überlegen, wie man mit dem Thema umgeht, weil es noch immer gärt”, sagte sie weiter. „Andererseits ist es widersinnig, sich über eine ‚Corona-Diktatur‘ zu beschweren und gleichzeitig autoritäre Parteien zu wählen.”
Gleichzeitig sagte sie auch, dass sie es nicht verstehen könne, wenn Menschen sagten, sie fühlen sich in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt: „Dieses Gerede, man könne gar nichts mehr sagen in Deutschland, ist aber eher eine subjektive Wahrnehmung, die durch ständige Wiederholung weitertransportiert wird.” Sie betonte, dass in Deutschland Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit herrschen und dass “diese Rechte […] vom Bundesverfassungsgericht in einem sehr weiten Umfang geschützt” werden.
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