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Am 28.08.2024 fand vor dem BGH die Revisionsverhandlung gegen die Verurteilung des Familienrichters D. statt. Das Landgericht Erfurt hatte D. wegen Rechtsbeugung verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Am 28.08.2024 fand die Hauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs in der Karlsruher Oststadt statt. Die Gerichtsverwaltung war mit dem Besucherandrang überfordert. In Verkennung der gesellschaftlichen Relevanz der Verhandlung im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen begann die Gerichtsverwaltung trotz des geplanten Verhandlungsbeginns um 10:00 Uhr erst um 9:55 Uhr mit dem Einlass durch die Außenschleuse des Geländes des Bundesgerichtshofs. Alle Besucher mussten einen gültigen Personalausweis vorzeigen, eine Sicherheitskontrolle passieren und alle Gegenstände außer Schreibutensilien abgeben. Der Prozess begann erst um 11:45 Uhr. Der Pressesprecher des Bundesgerichtshofs, Dr. Kai Hamdorf, antwortete auf Fragen nach Gründen der schlechten Organisation zuverlässig mit „Das kann ich Ihnen nicht sagen“ und zeigte sich unwissend, wie die Gerichtsverwaltung die Besucherzahlen plant und wer die Einlasskontrollen plant.

Um 11:45 Uhr begann schließlich die Verhandlung. Nach der Verhandlung sprach Achim mit Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht und Mitglied im Vorstand Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (Netzwerk KRiStA).

https://youtu.be/NMLIKt_B0Kk



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Am 28.08.2024 fand vor dem BGH die Revisionsverhandlung gegen die Verurteilung des Familienrichters D. statt. Das Landgericht Erfurt hatte D. wegen Rechtsbeugung verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Am 28.08.2024 fand die Hauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs in der Karlsruher Oststadt statt. Die Gerichtsverwaltung war mit dem Besucherandrang überfordert. In Verkennung der gesellschaftlichen Relevanz der Verhandlung im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen begann die Gerichtsverwaltung trotz des geplanten Verhandlungsbeginns um 10:00 Uhr erst um 9:55 Uhr mit dem Einlass durch die Außenschleuse des Geländes des Bundesgerichtshofs. Alle Besucher mussten einen gültigen Personalausweis vorzeigen, eine Sicherheitskontrolle passieren und alle Gegenstände außer Schreibutensilien abgeben. Der Prozess begann erst um 11:45 Uhr. Der Pressesprecher des Bundesgerichtshofs, Dr. Kai Hamdorf, antwortete auf Fragen nach Gründen der schlechten Organisation zuverlässig mit „Das kann ich Ihnen nicht sagen“ und zeigte sich unwissend, wie die Gerichtsverwaltung die Besucherzahlen plant und wer die Einlasskontrollen plant.

Um 11:45 Uhr begann schließlich die Verhandlung. Nach der Verhandlung sprach Achim mit Karin Hark, Vorsitzende Richterin am Landgericht und Mitglied im Vorstand Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (Netzwerk KRiStA).

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"The argument from Telegram is, 'You should trust us because we tell you that we're trustworthy,'" Maréchal said. "It's really in the eye of the beholder whether that's something you want to buy into." Anastasia Vlasova/Getty Images The War on Fakes channel has repeatedly attempted to push conspiracies that footage from Ukraine is somehow being falsified. One post on the channel from February 24 claimed without evidence that a widely viewed photo of a Ukrainian woman injured in an airstrike in the city of Chuhuiv was doctored and that the woman was seen in a different photo days later without injuries. The post, which has over 600,000 views, also baselessly claimed that the woman's blood was actually makeup or grape juice. Right now the digital security needs of Russians and Ukrainians are very different, and they lead to very different caveats about how to mitigate the risks associated with using Telegram. For Ukrainians in Ukraine, whose physical safety is at risk because they are in a war zone, digital security is probably not their highest priority. They may value access to news and communication with their loved ones over making sure that all of their communications are encrypted in such a manner that they are indecipherable to Telegram, its employees, or governments with court orders. The regulator took order for the search and seizure operation from Judge Purushottam B Jadhav, Sebi Special Judge / Additional Sessions Judge.
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