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Ignoratio elenchi (Unkenntnis der Streitfrage, „Thema verfehlt“): Man liefert einen nicht zur Behauptung passenden Beweis (Bsp. „Die Lehre der Sekte XY ist wahr: Denn viele ihr Beigetretene sehen nun einen neuen Sinn in ihrem Leben“).
13. Appelle an Emotionen, z.B. argumentum ad baculum (baculum=Ohrfeige) („es kann nicht Ihr Ernst sein, dass ...“) oder argumentum ad misericordiam (Mitleids-Appell): „Man muss X wenigstens darin Recht geben, dass ....“
14. Argumentum ad ignorantiam (Berufung auf Unwissenheit). Eine These wird für falsch erklärt mit der Begründung, dass für sie kein Beweis vorliegt, z.B. „es gibt keine Außerirdischen, denn niemand hat sie gesehen“. Dagegen gilt: „the absence of evidence is not evidence of ab- sence“. Dieser Fehlschluss heißt auch a nescire ad non esse (vom Nichtwissen auf das Nichtsein). Verwandt ist der verifikationalistische (oder positivistische) Fehlschluss aus der Nichtwahrnehmbarkeit/Nichtmessbarkeit auf Nichtexistenz und das Argumentum ex silentio (aus dem Schweigen): aus der Nichterwähnung von X in historischen Quellen schließt man, dass X nicht geschehen ist, oder aus der Nichter - wähnung einer Schrift A in einer Schrift B, dass der Autor von B die Schrift A nicht kannte und/oder A erst nach B's Tod verfasst wurde.
15. Genetischer Fehlschluss: Eine These wird nicht aufgrund inhaltlicher Kriterien, sondern wegen ihrer Herkunft oder mit Blick auf ihre Vertreter und Gegner gerechtfertigt oder verworfen. Es gibt mehrere Unterarten:
a.-Argumentum ad hominem: Eine These wird durch Diskreditierung ihres Vertreters bestritten (P behauptet X, P ist aber unglaubwürdig, weil inkompetent oder böswillig, also ist X falsch).
b. Argumentum ad verecundiam (falsches Autoritätsargument): Man beweist eine These damit, dass eine irrtumsfähige Autorität sie vertritt. c. Argumenten ad populum: Berufung auf allgemeine Anerkennung („Heute behauptet niemand mehr, ...“)
d. Tu quoque – Argument (Retorsion): Dem Gegner wird gezeigt, dass sein Vorwurf auch auf ihn selbst zutrifft.
Bemerkung: Die Schlüsse 14 und 15 sind nur falsch, wenn die Schlussfolgerung als sicher und nicht bloß als wahrscheinlich oder relativ glaubwürdig hingestellt wird. – Es gibt auch Schlüsse, deren Korrektheit umstritten is, z.B. der Schluss vom Denken auf das Sein (gilt oder gilt nicht: „X ist nicht denkbar/vorstellbar => X kann nicht sein“

https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/LogikScript.pdf



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Ignoratio elenchi (Unkenntnis der Streitfrage, „Thema verfehlt“): Man liefert einen nicht zur Behauptung passenden Beweis (Bsp. „Die Lehre der Sekte XY ist wahr: Denn viele ihr Beigetretene sehen nun einen neuen Sinn in ihrem Leben“).
13. Appelle an Emotionen, z.B. argumentum ad baculum (baculum=Ohrfeige) („es kann nicht Ihr Ernst sein, dass ...“) oder argumentum ad misericordiam (Mitleids-Appell): „Man muss X wenigstens darin Recht geben, dass ....“
14. Argumentum ad ignorantiam (Berufung auf Unwissenheit). Eine These wird für falsch erklärt mit der Begründung, dass für sie kein Beweis vorliegt, z.B. „es gibt keine Außerirdischen, denn niemand hat sie gesehen“. Dagegen gilt: „the absence of evidence is not evidence of ab- sence“. Dieser Fehlschluss heißt auch a nescire ad non esse (vom Nichtwissen auf das Nichtsein). Verwandt ist der verifikationalistische (oder positivistische) Fehlschluss aus der Nichtwahrnehmbarkeit/Nichtmessbarkeit auf Nichtexistenz und das Argumentum ex silentio (aus dem Schweigen): aus der Nichterwähnung von X in historischen Quellen schließt man, dass X nicht geschehen ist, oder aus der Nichter - wähnung einer Schrift A in einer Schrift B, dass der Autor von B die Schrift A nicht kannte und/oder A erst nach B's Tod verfasst wurde.
15. Genetischer Fehlschluss: Eine These wird nicht aufgrund inhaltlicher Kriterien, sondern wegen ihrer Herkunft oder mit Blick auf ihre Vertreter und Gegner gerechtfertigt oder verworfen. Es gibt mehrere Unterarten:
a.-Argumentum ad hominem: Eine These wird durch Diskreditierung ihres Vertreters bestritten (P behauptet X, P ist aber unglaubwürdig, weil inkompetent oder böswillig, also ist X falsch).
b. Argumentum ad verecundiam (falsches Autoritätsargument): Man beweist eine These damit, dass eine irrtumsfähige Autorität sie vertritt. c. Argumenten ad populum: Berufung auf allgemeine Anerkennung („Heute behauptet niemand mehr, ...“)
d. Tu quoque – Argument (Retorsion): Dem Gegner wird gezeigt, dass sein Vorwurf auch auf ihn selbst zutrifft.
Bemerkung: Die Schlüsse 14 und 15 sind nur falsch, wenn die Schlussfolgerung als sicher und nicht bloß als wahrscheinlich oder relativ glaubwürdig hingestellt wird. – Es gibt auch Schlüsse, deren Korrektheit umstritten is, z.B. der Schluss vom Denken auf das Sein (gilt oder gilt nicht: „X ist nicht denkbar/vorstellbar => X kann nicht sein“

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'Wild West' The War on Fakes channel has repeatedly attempted to push conspiracies that footage from Ukraine is somehow being falsified. One post on the channel from February 24 claimed without evidence that a widely viewed photo of a Ukrainian woman injured in an airstrike in the city of Chuhuiv was doctored and that the woman was seen in a different photo days later without injuries. The post, which has over 600,000 views, also baselessly claimed that the woman's blood was actually makeup or grape juice. "Russians are really disconnected from the reality of what happening to their country," Andrey said. "So Telegram has become essential for understanding what's going on to the Russian-speaking world." But because group chats and the channel features are not end-to-end encrypted, Galperin said user privacy is potentially under threat. "And that set off kind of a battle royale for control of the platform that Durov eventually lost," said Nathalie Maréchal of the Washington advocacy group Ranking Digital Rights.
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