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🔷 AfA-Presseerklärung 🔷

❗️BGH schränkt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein❗️

Die Anwälte für Aufklärung e.V. schließen sich der massiven öffentlichen Kritik gegen den aktuellen BGH-Beschluss an. Es ist verfassungsrechtlich untragbar, wenn der BGH ausführt:

"Wie gesehen, sind Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall aber auch der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst - auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit - nicht fremd, sondern in ihr angelegt. Dabei erscheinen sogar weitgehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar".

[BGH-Beschluss vom 16.01.2025, Rn. 50 / Az. 4 ARs 11/24].

Eine derartige Verkürzung bzw. Aushebelung von Art. 4 Abs. 3 GG ist mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Die BGH-Entscheidung greift in den Kernbereich der Gewissensfreiheit ein. Der BGH entfernt sich damit in erschreckender Weise von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bislang - selbst in ernsten Konfliktlagen - Art. 4 Abs. 3 GG und damit dem Schutz des freien Gewissens des Einzelnen den absoluten Vorrang einräumt, d.h. eine unüberwindliche Schranke gegenüber staatlich-militärischen Interessen garantiert. Nach diesen Maßstäben hätte hier gegenüber der Ukraine ein unüberwindbares Auslieferungshindernis angenommen werden müssen. Das gebietet schon die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat hat niemals das Recht, sich über die Menschenwürde zu stellen. "Dass der BGH hier ernsthaft die Notsituation der Ukraine anführt, hinterlässt den Eindruck, als ginge es darum, das Unmenschliche durch eine falsche Fokussierung unsichtbar zu machen" (ND 19.02.2025). Eine schlimme Entscheidung. die dringend eine Korrektur erfordert. Dies an erster Stelle sollte jetzt "prinzipiell nicht undenkbar" sein.

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
20.02.2025



group-telegram.com/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/9415
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"Wie gesehen, sind Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall aber auch der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst - auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit - nicht fremd, sondern in ihr angelegt. Dabei erscheinen sogar weitgehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar".

[BGH-Beschluss vom 16.01.2025, Rn. 50 / Az. 4 ARs 11/24].

Eine derartige Verkürzung bzw. Aushebelung von Art. 4 Abs. 3 GG ist mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Die BGH-Entscheidung greift in den Kernbereich der Gewissensfreiheit ein. Der BGH entfernt sich damit in erschreckender Weise von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bislang - selbst in ernsten Konfliktlagen - Art. 4 Abs. 3 GG und damit dem Schutz des freien Gewissens des Einzelnen den absoluten Vorrang einräumt, d.h. eine unüberwindliche Schranke gegenüber staatlich-militärischen Interessen garantiert. Nach diesen Maßstäben hätte hier gegenüber der Ukraine ein unüberwindbares Auslieferungshindernis angenommen werden müssen. Das gebietet schon die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat hat niemals das Recht, sich über die Menschenwürde zu stellen. "Dass der BGH hier ernsthaft die Notsituation der Ukraine anführt, hinterlässt den Eindruck, als ginge es darum, das Unmenschliche durch eine falsche Fokussierung unsichtbar zu machen" (ND 19.02.2025). Eine schlimme Entscheidung. die dringend eine Korrektur erfordert. Dies an erster Stelle sollte jetzt "prinzipiell nicht undenkbar" sein.

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
20.02.2025

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There was another possible development: Reuters also reported that Ukraine said that Belarus could soon join the invasion of Ukraine. However, the AFP, citing a Pentagon official, said the U.S. hasn’t yet seen evidence that Belarusian troops are in Ukraine. Pavel Durov, a billionaire who embraces an all-black wardrobe and is often compared to the character Neo from "the Matrix," funds Telegram through his personal wealth and debt financing. And despite being one of the world's most popular tech companies, Telegram reportedly has only about 30 employees who defer to Durov for most major decisions about the platform. The Russian invasion of Ukraine has been a driving force in markets for the past few weeks. Telegram boasts 500 million users, who share information individually and in groups in relative security. But Telegram's use as a one-way broadcast channel — which followers can join but not reply to — means content from inauthentic accounts can easily reach large, captive and eager audiences. To that end, when files are actively downloading, a new icon now appears in the Search bar that users can tap to view and manage downloads, pause and resume all downloads or just individual items, and select one to increase its priority or view it in a chat.
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