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Noch ein #Fundatück zu #Brückendebatten in Dresden:

Steffen Kaden (CDU-Fraktion) stellt Baubürgermeister Kühn Fragen zur Entfernung von »Graffiti-Schmierereien am Blauen Wunder«.

Die schriftliche Antwort (PDF) vom 30. Mai 2023, also 9 Wochen nach der mündlichen Beantwortung im #staDDrat, unterscheidet sich etwas von der mündlichen, bei der Stephan Kühn - bei Minute 26:29) folgendes sagte:

»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

Lest das Grundgesetz, gerne mehrfach und von vorne bis hinten!

Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

Abonniert gerne meinen Kanal "Fidels Recherchen - Lokaljournalismus aus Dresden"!



group-telegram.com/fidel_der_rechercheur/502
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»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

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Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

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The S&P 500 fell 1.3% to 4,204.36, and the Dow Jones Industrial Average was down 0.7% to 32,943.33. The Dow posted a fifth straight weekly loss — its longest losing streak since 2019. The Nasdaq Composite tumbled 2.2% to 12,843.81. Though all three indexes opened in the green, stocks took a turn after a new report showed U.S. consumer sentiment deteriorated more than expected in early March as consumers' inflation expectations soared to the highest since 1981. The message was not authentic, with the real Zelenskiy soon denying the claim on his official Telegram channel, but the incident highlighted a major problem: disinformation quickly spreads unchecked on the encrypted app. Emerson Brooking, a disinformation expert at the Atlantic Council's Digital Forensic Research Lab, said: "Back in the Wild West period of content moderation, like 2014 or 2015, maybe they could have gotten away with it, but it stands in marked contrast with how other companies run themselves today." In February 2014, the Ukrainian people ousted pro-Russian president Viktor Yanukovych, prompting Russia to invade and annex the Crimean peninsula. By the start of April, Pavel Durov had given his notice, with TechCrunch saying at the time that the CEO had resisted pressure to suppress pages criticizing the Russian government. Friday’s performance was part of a larger shift. For the week, the Dow, S&P 500 and Nasdaq fell 2%, 2.9%, and 3.5%, respectively.
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