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Noch ein #Fundatück zu #Brückendebatten in Dresden:

Steffen Kaden (CDU-Fraktion) stellt Baubürgermeister Kühn Fragen zur Entfernung von »Graffiti-Schmierereien am Blauen Wunder«.

Die schriftliche Antwort (PDF) vom 30. Mai 2023, also 9 Wochen nach der mündlichen Beantwortung im #staDDrat, unterscheidet sich etwas von der mündlichen, bei der Stephan Kühn - bei Minute 26:29) folgendes sagte:

»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

Lest das Grundgesetz, gerne mehrfach und von vorne bis hinten!

Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

Abonniert gerne meinen Kanal "Fidels Recherchen - Lokaljournalismus aus Dresden"!



group-telegram.com/fidel_der_rechercheur/502
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»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

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Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

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The perpetrators use various names to carry out the investment scams. They may also impersonate or clone licensed capital market intermediaries by using the names, logos, credentials, websites and other details of the legitimate entities to promote the illegal schemes. This ability to mix the public and the private, as well as the ability to use bots to engage with users has proved to be problematic. In early 2021, a database selling phone numbers pulled from Facebook was selling numbers for $20 per lookup. Similarly, security researchers found a network of deepfake bots on the platform that were generating images of people submitted by users to create non-consensual imagery, some of which involved children. It is unclear who runs the account, although Russia's official Ministry of Foreign Affairs Twitter account promoted the Telegram channel on Saturday and claimed it was operated by "a group of experts & journalists." Following this, Sebi, in an order passed in January 2022, established that the administrators of a Telegram channel having a large subscriber base enticed the subscribers to act upon recommendations that were circulated by those administrators on the channel, leading to significant price and volume impact in various scrips. DFR Lab sent the image through Microsoft Azure's Face Verification program and found that it was "highly unlikely" that the person in the second photo was the same as the first woman. The fact-checker Logically AI also found the claim to be false. The woman, Olena Kurilo, was also captured in a video after the airstrike and shown to have the injuries.
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