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Noch ein #Fundatück zu #Brückendebatten in Dresden:

Steffen Kaden (CDU-Fraktion) stellt Baubürgermeister Kühn Fragen zur Entfernung von »Graffiti-Schmierereien am Blauen Wunder«.

Die schriftliche Antwort (PDF) vom 30. Mai 2023, also 9 Wochen nach der mündlichen Beantwortung im #staDDrat, unterscheidet sich etwas von der mündlichen, bei der Stephan Kühn - bei Minute 26:29) folgendes sagte:

»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

Lest das Grundgesetz, gerne mehrfach und von vorne bis hinten!

Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

Abonniert gerne meinen Kanal "Fidels Recherchen - Lokaljournalismus aus Dresden"!



group-telegram.com/fidel_der_rechercheur/502
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»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

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Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

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The regulator took order for the search and seizure operation from Judge Purushottam B Jadhav, Sebi Special Judge / Additional Sessions Judge. Pavel Durov, a billionaire who embraces an all-black wardrobe and is often compared to the character Neo from "the Matrix," funds Telegram through his personal wealth and debt financing. And despite being one of the world's most popular tech companies, Telegram reportedly has only about 30 employees who defer to Durov for most major decisions about the platform. Friday’s performance was part of a larger shift. For the week, the Dow, S&P 500 and Nasdaq fell 2%, 2.9%, and 3.5%, respectively. The regulator said it had received information that messages containing stock tips and other investment advice with respect to selected listed companies are being widely circulated through websites and social media platforms such as Telegram, Facebook, WhatsApp and Instagram. As a result, the pandemic saw many newcomers to Telegram, including prominent anti-vaccine activists who used the app's hands-off approach to share false information on shots, a study from the Institute for Strategic Dialogue shows.
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