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🔷 AfA-Presseerklärung 🔷
❗️BGH schränkt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein❗️
Die Anwälte für Aufklärung e.V. schließen sich der massiven öffentlichen Kritik gegen den aktuellen BGH-Beschluss an. Es ist verfassungsrechtlich untragbar, wenn der BGH ausführt:
"Wie gesehen, sind Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall aber auch der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst - auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit - nicht fremd, sondern in ihr angelegt. Dabei erscheinen sogar weitgehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar".
[BGH-Beschluss vom 16.01.2025, Rn. 50 / Az. 4 ARs 11/24].
Eine derartige Verkürzung bzw. Aushebelung von Art. 4 Abs. 3 GG ist mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Die BGH-Entscheidung greift in den Kernbereich der Gewissensfreiheit ein. Der BGH entfernt sich damit in erschreckender Weise von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bislang - selbst in ernsten Konfliktlagen - Art. 4 Abs. 3 GG und damit dem Schutz des freien Gewissens des Einzelnen den absoluten Vorrang einräumt, d.h. eine unüberwindliche Schranke gegenüber staatlich-militärischen Interessen garantiert. Nach diesen Maßstäben hätte hier gegenüber der Ukraine ein unüberwindbares Auslieferungshindernis angenommen werden müssen. Das gebietet schon die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat hat niemals das Recht, sich über die Menschenwürde zu stellen. "Dass der BGH hier ernsthaft die Notsituation der Ukraine anführt, hinterlässt den Eindruck, als ginge es darum, das Unmenschliche durch eine falsche Fokussierung unsichtbar zu machen" (ND 19.02.2025). Eine schlimme Entscheidung. die dringend eine Korrektur erfordert. Dies an erster Stelle sollte jetzt "prinzipiell nicht undenkbar" sein.
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
20.02.2025
BY Anwälte-für-Aufklärung
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