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🔷 AfA-Presseerklärung 🔷

❗️BGH schränkt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein❗️

Die Anwälte für Aufklärung e.V. schließen sich der massiven öffentlichen Kritik gegen den aktuellen BGH-Beschluss an. Es ist verfassungsrechtlich untragbar, wenn der BGH ausführt:

"Wie gesehen, sind Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall aber auch der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst - auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit - nicht fremd, sondern in ihr angelegt. Dabei erscheinen sogar weitgehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar".

[BGH-Beschluss vom 16.01.2025, Rn. 50 / Az. 4 ARs 11/24].

Eine derartige Verkürzung bzw. Aushebelung von Art. 4 Abs. 3 GG ist mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Die BGH-Entscheidung greift in den Kernbereich der Gewissensfreiheit ein. Der BGH entfernt sich damit in erschreckender Weise von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bislang - selbst in ernsten Konfliktlagen - Art. 4 Abs. 3 GG und damit dem Schutz des freien Gewissens des Einzelnen den absoluten Vorrang einräumt, d.h. eine unüberwindliche Schranke gegenüber staatlich-militärischen Interessen garantiert. Nach diesen Maßstäben hätte hier gegenüber der Ukraine ein unüberwindbares Auslieferungshindernis angenommen werden müssen. Das gebietet schon die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat hat niemals das Recht, sich über die Menschenwürde zu stellen. "Dass der BGH hier ernsthaft die Notsituation der Ukraine anführt, hinterlässt den Eindruck, als ginge es darum, das Unmenschliche durch eine falsche Fokussierung unsichtbar zu machen" (ND 19.02.2025). Eine schlimme Entscheidung. die dringend eine Korrektur erfordert. Dies an erster Stelle sollte jetzt "prinzipiell nicht undenkbar" sein.

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
20.02.2025



group-telegram.com/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/9415
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Die Anwälte für Aufklärung e.V. schließen sich der massiven öffentlichen Kritik gegen den aktuellen BGH-Beschluss an. Es ist verfassungsrechtlich untragbar, wenn der BGH ausführt:

"Wie gesehen, sind Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall aber auch der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung selbst - auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit - nicht fremd, sondern in ihr angelegt. Dabei erscheinen sogar weitgehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar".

[BGH-Beschluss vom 16.01.2025, Rn. 50 / Az. 4 ARs 11/24].

Eine derartige Verkürzung bzw. Aushebelung von Art. 4 Abs. 3 GG ist mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Die BGH-Entscheidung greift in den Kernbereich der Gewissensfreiheit ein. Der BGH entfernt sich damit in erschreckender Weise von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bislang - selbst in ernsten Konfliktlagen - Art. 4 Abs. 3 GG und damit dem Schutz des freien Gewissens des Einzelnen den absoluten Vorrang einräumt, d.h. eine unüberwindliche Schranke gegenüber staatlich-militärischen Interessen garantiert. Nach diesen Maßstäben hätte hier gegenüber der Ukraine ein unüberwindbares Auslieferungshindernis angenommen werden müssen. Das gebietet schon die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat hat niemals das Recht, sich über die Menschenwürde zu stellen. "Dass der BGH hier ernsthaft die Notsituation der Ukraine anführt, hinterlässt den Eindruck, als ginge es darum, das Unmenschliche durch eine falsche Fokussierung unsichtbar zu machen" (ND 19.02.2025). Eine schlimme Entscheidung. die dringend eine Korrektur erfordert. Dies an erster Stelle sollte jetzt "prinzipiell nicht undenkbar" sein.

AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
20.02.2025

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The S&P 500 fell 1.3% to 4,204.36, and the Dow Jones Industrial Average was down 0.7% to 32,943.33. The Dow posted a fifth straight weekly loss — its longest losing streak since 2019. The Nasdaq Composite tumbled 2.2% to 12,843.81. Though all three indexes opened in the green, stocks took a turn after a new report showed U.S. consumer sentiment deteriorated more than expected in early March as consumers' inflation expectations soared to the highest since 1981. On Telegram’s website, it says that Pavel Durov “supports Telegram financially and ideologically while Nikolai (Duvov)’s input is technological.” Currently, the Telegram team is based in Dubai, having moved around from Berlin, London and Singapore after departing Russia. Meanwhile, the company which owns Telegram is registered in the British Virgin Islands. Telegram Messenger Blocks Navalny Bot During Russian Election "Someone posing as a Ukrainian citizen just joins the chat and starts spreading misinformation, or gathers data, like the location of shelters," Tsekhanovska said, noting how false messages have urged Ukrainians to turn off their phones at a specific time of night, citing cybersafety. Sebi said data, emails and other documents are being retrieved from the seized devices and detailed investigation is in progress.
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