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Noch ein #Fundatück zu #Brückendebatten in Dresden:

Steffen Kaden (CDU-Fraktion) stellt Baubürgermeister Kühn Fragen zur Entfernung von »Graffiti-Schmierereien am Blauen Wunder«.

Die schriftliche Antwort (PDF) vom 30. Mai 2023, also 9 Wochen nach der mündlichen Beantwortung im #staDDrat, unterscheidet sich etwas von der mündlichen, bei der Stephan Kühn - bei Minute 26:29) folgendes sagte:

»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

Lest das Grundgesetz, gerne mehrfach und von vorne bis hinten!

Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

Abonniert gerne meinen Kanal "Fidels Recherchen - Lokaljournalismus aus Dresden"!



group-telegram.com/fidel_der_rechercheur/502
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»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

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Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

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Meanwhile, a completely redesigned attachment menu appears when sending multiple photos or vides. Users can tap "X selected" (X being the number of items) at the top of the panel to preview how the album will look in the chat when it's sent, as well as rearrange or remove selected media. After fleeing Russia, the brothers founded Telegram as a way to communicate outside the Kremlin's orbit. They now run it from Dubai, and Pavel Durov says it has more than 500 million monthly active users. Right now the digital security needs of Russians and Ukrainians are very different, and they lead to very different caveats about how to mitigate the risks associated with using Telegram. For Ukrainians in Ukraine, whose physical safety is at risk because they are in a war zone, digital security is probably not their highest priority. They may value access to news and communication with their loved ones over making sure that all of their communications are encrypted in such a manner that they are indecipherable to Telegram, its employees, or governments with court orders. Now safely in France with his spouse and three of his children, Kliuchnikov scrolls through Telegram to learn about the devastation happening in his home country. For example, WhatsApp restricted the number of times a user could forward something, and developed automated systems that detect and flag objectionable content.
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