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Eine Kölner Mutter meldete ihre 9-jährige Tochter von einem geplanten Schulausflug zur Zentralmoschee🕌 in 📍Ehrenfeld ab, da sie nach den jüngsten Anschlägen in Magdeburg, Aschaffenburg und nun auch in München Sicherheitsbedenken hatte. Die Schule reagierte prompt mit der Androhung von Bußgeldern und dem Ausschluss des Kindes von zukünftigen Ausflügen.
➡️ Gemäß § 41 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW sind Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen. Dazu zählen auch schulische Ausflüge. Eine Abmeldung von solchen Veranstaltungen KANN daher als Schulpflichtverletzung gewertet werden. In diesem Fall kann die Schule Maßnahmen ergreifen. Es ist jedoch möglich, dass das Kind anstelle des Ausflugs am regulären Unterricht in einer anderen Klasse teilnimmt, sofern die Schule dem zustimmt.
Offenbar zählen die Stimmen besorgter Eltern jedoch nicht, selbst wenn binnen weniger Wochen mehrere Kinder auf deutschen Straßen erstochen oder torgefahren werden. Die Mutter hat nun rechtliche Schritte eingeleitet.
👉 Den vollen Artikel findest du bei www.express.de (Quellenangabe im Karussell)
BY Lukreta ✌🏼
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