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Noch ein #Fundatück zu #Brückendebatten in Dresden:

Steffen Kaden (CDU-Fraktion) stellt Baubürgermeister Kühn Fragen zur Entfernung von »Graffiti-Schmierereien am Blauen Wunder«.

Die schriftliche Antwort (PDF) vom 30. Mai 2023, also 9 Wochen nach der mündlichen Beantwortung im #staDDrat, unterscheidet sich etwas von der mündlichen, bei der Stephan Kühn - bei Minute 26:29) folgendes sagte:

»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

Lest das Grundgesetz, gerne mehrfach und von vorne bis hinten!

Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

Abonniert gerne meinen Kanal "Fidels Recherchen - Lokaljournalismus aus Dresden"!



group-telegram.com/fidel_der_rechercheur/502
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»Daher erfolgt auch zukünftig die Beseitigung nur im Ausnahmefall eines verfassungsfeindlichen Graffitis.«

Einmal dürft ihr raten, was in der schriftlichen Antwort nicht (mehr) zu finden ist! 😃

Ich halte das für eine - wenn auch indirekte - Aufforderung zur Begehung einer Straftat. 😉

Aber im Ernst:

Lest das Grundgesetz, gerne mehrfach und von vorne bis hinten!

Das Grundgesetz, unsere Verfassung (s.a. Art. 146 GG), bindet nicht etwa die Bürger, sondern die "drei Gewalten" (s.a. Art 20 GG):

Exekutive, also Regierung, Legislative, also das Parlament und die Judikative, also die ("einfachen") Gerichte.

Nicht erst seit kurzer Zeit lässt sich "live und in Farbe" erleben, wie eine vermeintliche Elite unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser mit voller Verve gegen Art. 18 GG verstößt und damit - zumindest bisher - durchkommt:

»Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.«

Die implizite bzw. explizite Behauptung, dass ein einzelner Bürger, oder - wie hier - ein Graffiti verfassungsfeindlich sein könnte, ist vollkommen absurd und entbehrt jeglicher Substanz.

Allein die Verrohung bzw. Schändung unserer uns einenden deutschen Sprache durch selbsternannte Moralwächter und Blockwarte, lässt solchen Schwachsinn im Mainstream überhaupt Fuß fassen.

P.S. Auch die anderen Fragen der Stadträte an die Verwaltung, sowie deren (Nicht-)Antworten sind größtenteils erhellend bis ent-täuschend.

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He floated the idea of restricting the use of Telegram in Ukraine and Russia, a suggestion that was met with fierce opposition from users. Shortly after, Durov backed off the idea. Telegram does offer end-to-end encrypted communications through Secret Chats, but this is not the default setting. Standard conversations use the MTProto method, enabling server-client encryption but with them stored on the server for ease-of-access. This makes using Telegram across multiple devices simple, but also means that the regular Telegram chats you’re having with folks are not as secure as you may believe. Messages are not fully encrypted by default. That means the company could, in theory, access the content of the messages, or be forced to hand over the data at the request of a government. Telegram, which does little policing of its content, has also became a hub for Russian propaganda and misinformation. Many pro-Kremlin channels have become popular, alongside accounts of journalists and other independent observers. The Russian invasion of Ukraine has been a driving force in markets for the past few weeks.
from sa


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